Auch wenn ich nicht ganz mit der Ausführung von Scurgo konform gehe. So wie es DeLorca behauptet, ist es auch nicht korrekt:
ZitatEinen Sachmangel gibt es bei CDs, Büchern oder Filmen nicht, wenn dir das Ende nicht gefällt. Der läge nur vor, wenn es dir nicht möglich wäre die Inhalte abzurufen. Lass also dieses Pseudojuristen-Geplänkel hier raus.
Erstens kann es sehr wohl ein Sachmangel sein wenn z.B. in einem Nachschlagewerk (egal ob Buch, CD oder anderes Medium) inhaltliche Fehler gibt. Da gibt es einen sehr interessanten Vortrag von Dr. iur. Alexander Hellgardt.
Zweitens kann bei Verbrauchsgüterkauf auch ein Sachmangel vorliegen, wenn wie in diesem Fall, die Kaufentscheidung durch unzutreffende Werbeaussagen beeinflusst wird. Da ist es völlig Egal um was für ein Medium es sich handelt. Und wenn es mit dem Fingernagel in Holz geritzt wurde.
Als Beispiel :
Amazon bewirbt und verkauft eine DVD mit deutscher Tonspur, diese ist aus welchen Grunden auch immer nicht vorhanden. Hier liegt definitiv ein Sachmangel vor. Steht auf der DVD oder DVD-Hülle das der Inhalt eine deutsche Tonspur hat, ist es ein inhaltlicher Fehler der wahrscheinlich dem Hersteller anzulasten ist, über den Verkäufer, also Amazon.
Steht auf der DVD oder DVD-Hülle nichts davon, dann ist es ein Sachmangel der durch unzureichende/fehlerhafte Produktbeschreibung erstmal bei Amazon zu deklarieren ist wo in diesem Falle Amazon klären muss, wo der Fehler liegt.
In beiden Fällen liegt ein Sachmangel vor, wenn auch auf einer unterschiedlichen Basis.
Zitatum in dieser Logik zu bleiben müsste ich ja auch generell die ganze Serie vorher verklagen können, weil da hinten draufsteht "Das wohl beste Hörspiel aller Zeiten"
Da diese Aussage subjektiv getroffen wurde, besteht kein Anspruch. Wohin gegen die Behauptung etwas kommt zu einen Abschluss objektiv ist.