Das Rosinenpicken aus Kritiken für Werbezwecke hatten wir ja schon anderswo, anscheinend wird das unter den Hörspielfans aber geduldet bzw. toleriert. Wenn ich das richtig verstehe, wird das verzerrte Bild dem Produzenten oder Autor, der auf seiner eigenen Website bzw. in Werbetexten einzelne Sätze und Begriffe aus dem Zusammenhang reißt, nachgesehen. Bis zu einem gewissen Grad jedenfalls.
Wird es das? Soll man da auch mit rechtlichen Schritten drohen? Es ist halt einfach albern, wenn nur Rosinen rausgepickt werden, jedenfalls aus Verrissen bzw. wenn sich diese so hingebogen werden und damit schießen sich die Macher Eigentore, da muss man als Rezensent auch nicht mehr nachhelfen.
ZitatAber im Fall der Zensur bei E-S, warum ist hier nicht der Versuch gemacht worden, das Ganze über eine Gegendarstellung zu lösen? Da draussen wird ja auch z.B. G+J nicht verdonnert, die ganze Auflage einer Zeitschrift einzustampfen, sondern man räumt dem, der sich verunglimpft fühlt, nach Gerichtsurteil eine Gegendarstellung ein; wenn man hartnäckig genug bleibt, auch an gleicher Stelle (vgl. Prinzessin Caroline-Fall). Das hat dann nicht mehr den Geruch von Zensur, und man als Leser darf sich noch eine eigene Meinung bilden, vielen Dank.
Das wurde doch auch gemacht bzw. versucht, nur damit die Gegendarstellung dann ja doch wieder vom Autor selber gelöscht wurde. Für mich ist das ein Eingeständnis. Und warum sollte das auch ausgerechnet hier passieren? Hier ist nicht E-S.