Die Gefahr des Illegalen

  • Zitat

    Also, wenn Du die Nachfrage künstlich erhöhst müsste der Preis eigentlich steigen und für das Label wäre das erst mal gut. Sofern es nicht selbst an der Rückkaufaktion beteiligt ist, sondern der Künstler, Manager, Produzent oder wer auch immer.


    Um den Preis zu erhöhen wird er aber erst bei Markteinführung ein Dumpingpreis vorschaltet.
    So kann es aber auch passieren das die CD zwar in den Charts ist faktisch aber weder Umsatz geschweige denn Gewinn generiert wurde.


    Zitat

    Da hast Du natürlich recht, allerdings sind in der Branche ja nicht nur die Gewinne, sondern eben auch die Umsätze zurückgegangen


    Die sind aber in der gesammten Wirtschaft zurückgegangen, nicht nur in der Unterhaltungsindustrie. Und z.B. in der Möbelindustrie kann ich nicht wirklich an "Raubkopien" glauben.
    Klar gibt es Raubkopien, aber das die der maßen dran schuld sein sollen....


    Zitat

    ich kann mich noch gut erinnern wie der kleine Plattenladen in dem Ort, aus dem ich stamme, schließen musste, weil er quasi zwischen einem Saturn und einem Karstadt zerquetscht worden ist.


    Das gleiche passiert aber auch kleinen Labeln zwischen den Großen, das passiert dem (überteuerten) deutschen Markt gegenüber dem wesentlich preisgünstigeren ausländischen Importen.
    Ob es Fluch oder Segen ist das Deutsch damals nicht zur nationalen Sprache in den USA geworden ist wage ich nicht zu beurteilen, das hätte nämlich evtl. noch viel üblere Auswirkungen auf die Unterhaltungsindustrie hierzulande haben können.


    Zitat

    Und noch eine Hintergrundfrage - wenn wem werden Hörspiel-Autoren eigentlich vertreten? VG Wort?


    Soweit ich informiert bin ist VG Wort genau wie GEMA kein Zwang für Leistungempfänger (Pflichtmitgliedschaft mit möglichkeit zur Freistellung) , Ausnahme hierbei sind Hörspiele im Hörfunk (ab einer Gesamtlänge von 30 Minuten) die müssen einmal gemeldet werden. Jede weitere Ausstrahlung wird automatisch von der VG WORT erfasst. Bei Lesungen sind es Lesungen von über 15 Minuten die "Meldepflichtig" sind.


    Geld bekommen ist hier also keine Pflicht, Geld zahlen hingegen schon....


    Zitat

    Das ist eine Sache die oftmals vergessen wird, dass Youtube nicht die Wohlfahrt ist. Oftmals wird der normale Mensch lauthals zur Lobby von Google und Co. Miliarden-Schwere Unternehmen, aber man vergisst das schnell. Warum sollen diese Unternehmen nicht zur Kasse gebeten werden?


    Weil Google (leider) zu mächtig geworden ist. Es stellt sich die Frage was unwirtschaftlicher ist, wenn Google z.B. Suchanfragen "ignoriert" oder man Google einfach in Ruhe lässt.
    Viele denken leider was ich bei Google nicht finde, das gibt es auch nicht :uglylol:

  • Die sind aber in der gesammten Wirtschaft zurückgegangen, nicht nur in der Unterhaltungsindustrie. Und z.B. in der Möbelindustrie kann ich nicht wirklich an "Raubkopien" glauben.
    Klar gibt es Raubkopien, aber das die der maßen dran schuld sein sollen....

    Tja, eben nicht. Nun müsste man passende Zahlen haben um das zu belegen. Bei http://www.musikindustrie.de/branchendaten/ gibt's Aufstellungen für 2011 aber ältere Zahlen oder gar anschauliche Statistiken habe ich nicht. Ein Punkt der soweit ich weiß noch nicht erwähnt worden ist, ist das der Einfluss der demographischen Entwicklung auf den Markt... Ich würde doch annehmen, dass sich das Konsumverhalten auch aufgrund der geänderten Altersstruktur ändert.


    Ich bin mal gespannt wie das mit der GEMA und Spotify ausgeht. Meines Wissens haben die sich noch nicht geeinigt, sondern sie vertreiben Musik aufgrund des Abschlusszwangs der Verwertungsgesellschaften. http://dejure.org/gesetze/UrhWG/11.html Das das in der rein werbefinanzierten Variante funktionieren kann halte ich für Fragwürdig.

  • Die passenden Zahlen gibt es z.B. vom Statistischen Bundesamt
    Link


    Sehr gut sind die Zahlen hier dargestellt.


    Zitat

    Ein Punkt der soweit ich weiß noch nicht erwähnt worden ist, ist das der Einfluss der demographischen Entwicklung auf den Markt... Ich würde doch annehmen, dass sich das Konsumverhalten auch aufgrund der geänderten Altersstruktur ändert.


    Hatte ich bereits angesprochen.


    Zitat

    Ich bin mal gespannt wie das mit der GEMA und Spotify ausgeht.


    GEMA ist ein Punkt über den ich mich hier nicht aufregen möchte. Dieser Verein der seine Mitglieder nötigt die Nutzungsrechte ihrer eigenen Werke der GEMA zu übertragen um dann den Künstler ZAHLEN zu lassen wenn er seine eigenen Stücke spielen will...........

  • Also... zwischen einer Änderung des Mediums (es besteht ja keine Nachfrage dem Medium sondern nach der Musik als solcher) und einer gesunkenen Nachfrage sehe ich keinen Zusammenhang. Das so ein bisschen eine Aussage wie "Nachts is' kälter als draußen." Und monokausal ist immer noch besser als nonkausal.

    nun, den zusammenhang gab es, und zwar signifikant. die leute haben nicht nur neue musik auf cd gekauft, sondern auch ihre alte, die sie als schallplatte hatten, ein zweites mal auf cd. als der zweitkauf abgeschlossen war, sanken die umsätze, die vorher höher waren als sie seien sollten. nebenbei schrieb ich ein beispielsweise dazu, meinte das also als einen von vielen gründen...

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • na, wenn wikipedia das sagt...


    es sind mitte/ende der 90er verschiedene dinge zusammengekommen, nämlich der einbruch des umsatzes auch und gerade wegen des oben genannten phänomens und gleichzeitig der rasante aufstieg des internets und dann auch recht fix von napster. nun hat man damals wie heute leider beschlossen, die umsatzeinbrüche napster & konsorten zuzuschreiben, wie es ja auch heute noch gemacht wird. das halte und hielt ich für falsch und zu kurz gedacht. und nu?


    edit: der justitiar des bundesverbands musik hat in einem recht frischen interview mitgeteilt, dass die anzahl illegaler downloads seit 2003 (!) spürbar rückläufig ist. er sieht das als erfolg des abmahnwesens, aber lassen wir das jetzt mal außen vor. dennoch sind die umsätze auch in den jahren nach 2003 weiter rückläufig und beginnen sich gerade erst zu stabilisieren, in zeiten, in denen der verkauf von downloads weltweit stark und auch deutlich in deutschland steigt. wenn das filesharing also schuld an den starken umsatzeinbrüchen war, wieso sind dann die umsätze nicht wieder gestiegen? diese gedanken, sowohl die cdverkäufe als auch die erkennbaren widersprüche in der argumentation, hat herr stadler sehr schön formuliert (und auch das schöne wort monokausal begegnet uns das eine und andere mal wieder)

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von reid ()

  • Bei mir ist das anders.
    ich bin völlig gesätigt was Music angeht ( seit Jahren ).
    Im Radio ( ich wohne in der nähe von HH ).
    22 ,.,.Sender,.,.,.,.,.,. auf der hin und rück- fahrt zur arbeit 2 mal 20 minuten und ich habe meine Anzahl an hörende Musik am Tag gedeckt.
    Ich finde man ist in den meisten faellen totall gesättigt,.,.auch im fernsehen eine Musik sendung nach der anderen .
    Das einzige was ich mir noch kaufe sind Hörspiele .John Sinclair.,.,3 Fragezeichen.,.,Tony Ballard,.,.( van Dusen ).
    Das wars.

  • ein schönes interview, dass die kernprobleme (nicht nur des urheberrechts, sondern auch der debatte drumherum) schön auf den punkt bringt.


    insbesondere, dass (bis auf wenige ausnahmen aus den piratenkreisen) niemand, der an der öffentlichen debatte teilnimmt, die urheber entrechten will aber gar verlangt, dass sie "kostenlos" arbeiten. das bestehende system funktioniert nur sehr bedingt. die angesprochenen buy-out-verträge sind nur ein beispiel von vielen. sowohl in der konkreten gestaltung mit dem verwerter gibt es alternativen als auch in der grundsätzlichen ausrichtung des urheberrechts angesichts der digitalen "revolution". nur wird vieles schon im keim abgewürgt, obwohl doch erkennbar die alten strukturen aufgebrochen werden müssen. bei der gema verdienen alle ein wenig und wenige sehr viel, da gibt es luft nach oben. dass die großverdiener der branche kein bis wenig interesse an einer neugestaltung der verteilungsschlüssel haben, liegt auch auf der hand.


    man sollte nicht alles sofort verteufeln (stichwort kulturflat), auch wenns zum jetzigen zeitpunkt noch nicht fertig gestaltet und durchdacht ist. das kann doch auch eine chance sein, nicht nur eine gefahr.


    und wie richtig gesagt, die umfassende kriminalisierung weiter teile der bevölkerung in allen belangen des urheberrechts kann nicht das ziel sein. dass sich dann wiederum einige wenige auf dem rücken von ein paar saugern und noch viel mehr unbeteiligten anschlussinhabern die taschen füllen, noch viel weniger.

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  • Danke für den Link, besonders das von mir zitierte wußt ich noch gar nicht. Obwohl ich schon der Meinung bin, das dann das Wort "Verkauf" schon ein wenig irreführend ist. Denn mit dem Verkauf, übertrage ich ja die Rechte...aber da liegt wohl dann wieder der Hase im Pfeffer....was wird Verkauft...der Inhalt, oder das Recht den Inhalt zu benutzen.... 8)

    der eugh hat gerade eben für softwaredownloads entschieden, dass die oben zitierte rechtsauffassung des olg stuttgart nicht richtig ist. auch bei downloads tritt die erschöpfung des verbreitungsrechts ein, der käufer erlangt tatsächlich eigentum an der kopie. die anderslautenden klauseln, kein weiterverkauf und kein eigentum, sind daher gegenstandslos.


    die lage ist für mich sehr vergleichbar mit dem hörbuch/hörspiel-download. der käufer erhält auch hier keinen datenträger, sondern eine digitale kopie. es bleibt interessant.


    ach ja, der verkäufer muss seine kopie löschen bzw unbrauchbar machen. der eugh sieht auch das problem der überwachung, aber keine veranlassung für einschränkungen. einen schönen gruß an acta :wink:


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  • die lage ist für mich sehr vergleichbar mit dem hörbuch/hörspiel-download. der käufer erhält auch hier keinen datenträger, sondern eine digitale kopie. es bleibt interessant.


    Das ein MP3 File keine Software ist, sondern ein Audiofile ist hier eben die Crux, ich darf es nicht vergleichen. Denn bei einer Software habe ich nie das Recht und/oder Duldung auf eine Privatkopie. Denn anders als bei einer verboteten Softwarekopie sieht die EU-Richtlinie 2001/29/EG bei die Möglichkeit der Privatkopie von audio-visuellen Medien vor, verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, diese zu erlauben. Genau auf diese Richlinie ist es ja auch nur begründet, das zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter damals Urheberabgaben auf Kopiermedien und Geräte eingeführt wurden.


    Würde dieses Recht/Duldung fallen gelassen werden, dürften auch dieseAbgaben nicht mehr statthaft sein.



    Da z.B. in Deutschland dieses Recht auf Privatkopie ganz klar in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt ist, haben die Verwerter hier das Problem.
    Denn es sind 2 Punkte völlig unklar geregelt:
    a: Die nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage.
    Welches bedeutet das wenn ich einem Freund innerhalb meines Rechtes/Duldung auf Privatkopie eine Kopie gebe, dieses eine rechtsmäßig legale Vorlage für weitere Privatkopien ist.


    b: Es ist unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
    Hier muss darauf hingewiesen werden, dass in der Rechtspraxis keine genaue Definition von "wirksam" existiert. Es also völlig unklar ist, ob ein Kopierschutz nur solange als "wirksam" gilt bis er geknackt wurde. Und selbst sollte ein wirksamer Kopierschutz existent sein, dann erlaubt der zweite Absatz des § 53 UrhG jedoch eine analoge Nutzung, was bedeutet das eine analoge Kopie erlaubt ist. Die dann natürlich völlig legal wieder zu digitalisieren ist.


    Ein hier recht gutes Beispiel ist der weitverbreitete Rootkit-Kopierschutz, der zwar eine Kopie auf dem PC zu unterbinden versucht, aber auf einem Mac oder Linux-System völlig wirkungslos ist.



    Urteile über Software-Produkte von denen keine Privatkopien angefertigt werden dürfen, sondern lediglich eine private Sicherheitskopie zulässig ist, können nicht mit Audio-Videoprodukten verglichen werden.


    Sicherheitskopie = keine Weitergabe erlaubt + Vernichtung nach Verkauf
    Privatkopie = Weitergabe erlaubt/geduldet + keine Vernichtung nach Verkauf

  • ich gebe dir in allen punkten recht.


    aber gegenstand der rechtsstreits war die frage, ob der weiterverkauf der software durch agb untersagt werden darf, da man anders als bei einem datenträger kein eigentum, sondern nur ein nutzungsrecht erhält, genau wie bei einem download eines liedes. mit genau diesem argument wurde bisher der weiterverkauf auch von mp3s für nicht erlaubt befunden. dabei gehts nicht um kopierschutz oder um eine kopie zur sicherung oder als erlaubte vervielfältigung, sondern um die frage, was ich mit der "originaldatei" machen darf bzw, welche rechte mir daran zustehen. eine cd darf ich unstreitig verkaufen, egal ob ich davon eine kopie gemacht habe, gleich ob song oder software.


    dabei ist hier nur das verbreitungsrecht betroffen, welches sich mit dem erstkauf für den urheber erschöpft. der urheber darf mir also genausowenig wie bei einer gekauften cd verbieten, die software weiterzuverkaufen oder dies einschränken. unterschiede zur musik bestehen dann darin, dass ich beim verkauf der software immer (auch bei verkauf des datenträgers) die sicherheitskopie löschen muss, anders als bei einer privatkopie einer musikcd. die frage der vervielfältigung hat mit dem verbreitungsrecht nichts zu tun und wird in der tat unterschiedlich geregelt.


    bisher wurde eben eine unterscheidung vorgenommen, ob ein datenträger verwendet wird oder die software heruntergeladen wird. das sieht der eugh anders. ob diese unterscheidung auch für andere gebiete, in denen identische inhalte sowohl physische als auch digital verkauft werden, relevanz bekommt, bleibt abzuwarten. die frage ist jedoch interessant, was ich auch schrieb. ob wegen der unterschiedlichen vervielfltigungsregeln auch andere verbreitungsrechte bzw andere maßstäbe gelten, wird zu diskutieren sein. ein rechter grund zur unterschiedlichen behandlung digitaler inhalte bei der frage des weiterverkaufs will mir ad hoc nicht einfallen

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Durch den Kauf der MP3-Datei wird das Verbreitungsrecht allerdings weder vertraglich noch gesetzlich auf den Käufer übertragen. Das verhindern die Regelungen in den AGB der Download-Shopbetreiber, die eine kommerzielle Nutzung verbieten oder lediglich die privat und nicht gewerbliche Nutzung gestatten. Das Verbreitungsrecht bleibt zunächst das alleinige Recht des Urhebers.


    Jedoch könnte es sich dann nach § 17 Abs. 2 UrhG ergeben. Dazu müsste jedoch ein Vervielfältigungsstück vorliegen. Das erfordert ein körperliches Exemplar. Dies ist aber bei einer MP3 nicht gegeben, da MP3´s unkörperlich sind. Das unterscheidet die MP3´s von CD´s, die körperliche Werke darstellen. Während sich das Verbreitungsrecht an CD´s also erschöpft und diese dadurch weiterverkauft werden können, ist dies bei MP3s nicht der Fall.


    EuGH nun ausgelegte Richtlinie 2009/24/EG gilt übrigens ausdrücklich nur für Computerprogramme.
    Was nun daraus für MP3´s folgt bleibt abzwarten.


    Was problematisch an diesem Urteil ist, das sollte dieses für MP3´s gleichgeltend beurteilt werden, man in Verbindung mit dem Recht/Duldung zur Privatkopie die komplette Contentindustrie quasi dazu zwingen würde, sämtliche Downloadportale zu schliessen.


    Da wenn man Randnummer 63 so für MP3´s interpretieren würde, hat der Rechteverwerter bereits durch den Erstverkauf finanzielle Einnahmen erzielt und das wäre dann bereits eine angemessene Vergütung.
    Und ein Weiterverkauf wäre entgegen der AGB statthaft.


    Anders als bei Software, sehe ich aber hier einen Vergleich von personalisierten Tickets zu personalisierten MP3´s gegeben, siehe LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2011 – Az. 315 O 489/10, welches einen Weiterverkauf untersagt.

  • Zitat

    Durch den Kauf der MP3-Datei wird das Verbreitungsrecht allerdings weder
    vertraglich noch gesetzlich auf den Käufer übertragen. Das verhindern
    die Regelungen in den AGB der Download-Shopbetreiber, die eine
    kommerzielle Nutzung verbieten oder lediglich die privat und nicht
    gewerbliche Nutzung gestatten. Das Verbreitungsrecht bleibt zunächst das
    alleinige Recht des Urhebers.

    genau diese agb standen ja für software auf dem prüfstand. diese klauseln sind unwirksam. wird das unbegrenzte nutzungsrecht übertragen, erschöpft sich das verbreitungsrecht. das hat mit kommerzieller nutzung erstmal nichts zu tun. es wird auch interessant, welche gestaltungsmöglichkeiten gefunden und genutzt werden und wie wirksam die dann sind. amazon überträgt nur eine beschränkte lizenz. ob das aber transparent und rechtmäßig ist, sei dahingestellt.


    das es auch anders geht, hat der bgh übrigens zu half life 2 entschieden, wo eine wirksame verfügungsbeschränkung angenommen wurde


    genauso wurde bisher auch bei software von deutschen gerichten argumentiert. ist auch grundsätzlich richtig, zumindest dem wortlaut nach. der erschöpfungsgrundsatz ist aber eben ein relikt aus alten tagen, nun wurde er vom eugh, übrigens nicht wirklich richtlinienkonform, ausgedehnt auf sinn und zweck und damit auch auf software erweitert. der eugh stellt übrigens ganz im gegenteil klar, dass man aus einem download durch brennen auf cd kein körperliches werk herstellt, download bleibt download.


    Zitat


    Was problematisch an diesem Urteil ist, das sollte dieses für MP3´s
    gleichgeltend beurteilt werden, man in Verbindung mit dem Recht/Duldung
    zur Privatkopie die komplette Contentindustrie quasi dazu zwingen
    würde, sämtliche Downloadportale zu schliessen.

    warum? cds dürfen verkauft werden, obwohl man davon privatkopien erstellen und behalten darf. ist ohnehin unkontrollierbar. ich sehe den unterschied zur mp3 nicht, außer das der kopiervorgang der cd 3 minuten dauert, der kopiervorgang einer datei je nach größe ein paar sekunden. der "schaden" ist doch immer gleich, jemand behält ein exemplar und verkauft es weiter, ohne dass der urheber/verwerter daran nochmal partizipiert. daran ändert doch der aggregatzustand des verkaufsobjekts nichts, oder? kann sein, dass ich auf der leitung stehe, aber ich sehe da keinen unterschied. es wird nur schwierig bis unmöglich zu kontrollieren, ob das nur einmal passiert, das stimmt. bei der software hängt das ganze noch an der lizenz, die nur einmal genutzt werden kann. andererseits gibts ja auch wasserzeichen bei mp3s. also gibts nur einen unterschied in der kontrollierbarkeit.


    das lg hamburgurteil habe ich nur quergelesen, aber da gehts scheinbar um eine wettbewerbsrechtliche streitigkeit, und um den kommerziellen weiterverkauf. das hat doch mit der frage eines privatverkaufs nichts zu tun?

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Zitat

    download bleibt download.


    Hier liegt der Knackpunkt, denn solange mp3´s keine Software sind, denn juristisch besteht Software aus Quell- oder Sourcecode, der in einer Programmiersprache geschrieben wurde, die Schleifen und bedingte Sprünge ausführen kann. Dieses trifft auf ein MP3 eben nicht zu.




    Ob man nun bei der Wandlung von CD in MP3 von der Änderung des Aggregatzustandes sprechen kann wage ich zwar zu bezweifeln, aber ich ändere ja quasi nur die Art der Wiedergabe von dem digitalen Medium CD in das digitale Medium MP3.


    Man kann ja theoretisch auch die komplette CD virtualisieren und abspielen.



    Würde nun aber dieses Urteil für Software auf MP3-Dateien Anwendung finden, dann wäre das Problem das entweder das Recht auf Privatkopie gekippt werden müsste oder aber man eliminiert die Quelle, sprich Downloadportale, denn dann kann es keine legalen verkäuflichen MP3-Dateien geben.



    Die Urteile bzgl. personalisierten Tickets beziehen sich nicht ausschließlich auf kommerziellen Weiterverkauf, sondern auf Weiterverkauf generell, denn bei personalisierten Tickets werden z.B. Vor- und Nachname des Kunden ist Bestandteil des Tickets, wobei es da bisher unterschiedliche Urteile gibt ob es gestattet ist oder nicht diese weiter zu verkaufen.



    Die Frage ist jetzt ja aus welcher Sicht man das ganze betrachtet, denn aus Sicht der Contentindustrie wäre es natürlich sehr verlockend das Recht auf Privatkopie einzudampfen. Aber dann wären 99,99% der Deutschen kriminell, denn keiner kauft sich z.B. einen Song 2 mal weil er 2 iPods hat. Der Contentindustrie ist der Weiterverkauf doch eh der größte Dorn im Auge, da Ebay und Co. wesentlich mehr "Schaden" anrichtet als es illegale Downloads jemals schaffen würden.


    Aus Sicht der Verbraucher wäre ein Urteil das eine MP3 Datei weiterveräussert würde im Prinzip eine Lizenz zum Gelddrucken, wenn das Recht auf Privatkopie nicht beschnitten wird, denn bei einer Datei kann ich nicht (ohne Probleme) feststellen was ist Original und was ist Kopie, bei einer CD ist dies recht einfach.

  • in der tat sehr lesenswert

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Durch Zufall bin ich auf folgenden Beitrag gestossen :
    Copyright-Debatte: Die Feinde der "Contentmafia" sind Heuchler - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt wo folgende , imho sehr richtige These aufgestelt wurde:


    Darf jeder Urheber über jegliche weitere Verwendung seines Werkes bestimmen – ja oder nein?
    Das ist die einzige Frage die zählt, da gibt es auch keinen Graubereich.


    Entweder man sagt: ja – dann ist zu verhandeln wie. Das muß dringend geschehen,


    Oder man sagt: nein. Wenn man nein sagt, dann spricht man dem Urheberrecht seine Grundfunktion ab und es erübrigt sich jede Diskussion



    Was meint ihr dazu?

  • Also ich sehe das Problem das diese Frage mindestens 51% der Urheber mit nein beantworten werden, denn gerade in Musik, Literatur und vor allem in der Wissenschaft gehen diese Rechte meist auf Verleger, Label oder Konzerne über, welche schon nach Definition "Urheber kann nur eine natürliche Person sein" nicht durch das Urheberecht abgedeckt werden dürfen.