Ausschreibung zum Karl-Sczuka-Preis 2009

  • Zum 48. Mal wird ím Jahr 2009 der Karl-Sczuka-Preis für Hörspiel als Radiokunst verliehen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2009.


    Der 1955 vom damaligen Südwestfunk gestiftete Preis gilt als international wichtigste Auszeichnung für avancierte Werke der Radiokunst. Er ist öffentlich ausgeschrieben und besteht aus einem Hauptpreis, der mit 12.500 Euro dotiert ist, sowie einem Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro. Ausgezeichnet werden soll laut Satzung die "beste Produktion eines Hörwerks, das in akustischen Spielformen musikalische Materialien und Strukturen benutzt".


    Bewerben können sich Autoren, Komponisten, Regisseure oder Realisationsteams. Sie müssen ihre Produktionen in Form sendefähiger Kopien (Tonband, CD, DVD, DAT-Kassette oder Audio-Kassette) mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 15. Juni 2008 (Posteingang) beim Südwestrundfunk einreichen. Für die Urheber kann auch der Produzent einreichen. Falls die Erstsendung oder eine Veröffentlichung auf Tonträgern oder online bereits erfolgt sind, darf deren Datum nicht vor dem 1. Juni 2006 liegen. Auch ungesendete Arbeiten sind willkommen.


    Über die Zuerkennung der Preise entscheidet eine unabhängige neue Jury, der neben Christina Weiss (Vorsitz) Marcel Beyer, Helmut Oehring, Klaus Ramm, Margarete Zander angehören. Die Preisverleihung findet am 17. Oktober 2009 während der Donaueschinger Musiktage statt.


    Die Satzung, die alle Einreichungsbedingungen benennt, liegt in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache vor.


    Quelle: SWR