ZitatOriginal von DRY
München ist groß
Eben eine "Millionenstadt". Trotzdem kenne ich, zumindest persönlich, keine weiteren "(exzessiven) HSP-Hörer" aus München.
ZitatOriginal von DRY
München ist groß
Eben eine "Millionenstadt". Trotzdem kenne ich, zumindest persönlich, keine weiteren "(exzessiven) HSP-Hörer" aus München.
Danke.
Darüber hinaus hat noch ein Münchner gewonnen.
Eine nostalgische Verklärung meinerseits half über diese inhaltlich schwache Folge hinweg. Gerade zum Ende hin geht der Plot zudem zu unstet voran. Nebstdem, wenngleich dies an mir lag, drängt sich mir SAW unweigerlich auf.
Glückwunsch!
Im Grunde ein Tag wie jeder andere.
ZitatOriginal von Thomas Birker (DLP)
Ich hoffe auf das Original "Die drei ???" denn da stehen schon jetzt fünf Geschichten an die besser sind als jede "Die Dr3i" Folge (Spur ins Nichts, Geisterzug, Feuermond). Aber wer weis ob da überhaupt noch mal was kommt, nach dem wie man sich Zeit läst sieht es ja nicht so gut aus, oder?
Rein denklogisch kann ich mir eine solche "Rückkehr" nicht vorstellen.
Meine Kollegen in Düsseldorf sind eben überlastet.
Kommt grds. auf die Thematik an. Meist bzw. primär sind es auch "Bücher", die ich wohl nie lesen würde, da sie größtenteils zu trivial sind wie etwa Harry Potter oder die Dan Brown Veröffentlichungen et cetera. Sicherlich, die Länge ist u.U. problematisch, doch insofern ist man bei HSP auch nicht gefeit (Cox, Damenkrimis, Paul Temple, ...). Musik oder nicht ist mir gleichgültig; meine Eltern haben die kindlichen Vorlesungen auch nicht mit Musik untermalen.
Abwarten und Bier trinken.
Zunächst ... einfach grandios ... Hehlerei ...
ZitatOriginal von Captain Blitz
Aber ich sehe das wie Dennis. Das Teil darf offiziell nicht verkauft werden und ich bezweifel, dass der Weiterverkauf bei eBay dadurch so ganz legal ist und Sony BMG dürfte das auch nicht gefallen.
Warum sollte der private Weiterverkauf nicht legal sein? - Wo sollte die Grundlage für ein solches "Verbot" bzw. Unterlassungsanspruch liegen? Die gerichtliche Verfügung (Untersagung des Vertriebs) betrifft wohl (?) einzig und alleine Sony BMG, insofern haftet lediglich S.B. für dergleichen "Verstöße" und je nachdem - nolens volens - der Schweizer Vertrieb.
Am wahrscheinlichsten ist wohl tatsächlich ein "gönnerhaftes" Auftreten von S.B.