Es ist wie es ist. Die Entscheidungen über den Sprecherwechsel liegen allein beim Publisher. Warum auch immer. Und da ist es auch sinnlos, dem Hörplaneten vorzuwerfen, dieser würde eventuell mit seiner freien Entscheidung gegen das AGG verstoßen.
Das weiß ich nicht. Den Punkt 1 aus der Vier-Punkte-Liste (1. Kann die Sprecherin auch in zwei Jahren noch ins Studio kommen, ohne körperliche Probleme zu kriegen?), die veröffentlicht worden ist, könnte man vielleicht als Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auslegen, desssen Ziel es ja ist Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§1 AGG).
§2 Abs. 1 Nr. 1 des AGG besagt nun:
Zitat
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
(...)
Das Kriterium des Hörplaneten läßt sich doch so auslegen, daß (geh-) behinderten Menschen diskriminiert werden. Ich habe gehört, daß Studio ist im vierten Stock, einen Aufzug gibt es nicht. Das sind Barrieren, die es nicht geben sollte.
Aber ich bin kein Jurist, von daher nur meine Gedanken dazu, kein juristisches Gutachten.
Kann das vielleicht jemand besser als ich beurteilen? Würde mich mal interessieren.