Beiträge von prof. dark

    Ich bestelle gerne in der Buchhandlung oder bei Saturn. In der Buchhandlung ist es so, dass ich mir ein einzelnes Hörspiel bestellen kann und es am nächsten Tag da ist. Keine 2-5 Tage Wartezeit, keine Portokosten und weniger Gefahr, dass die Ware von der Post beschädigt wird.


    Außerdem kommt man so mal wieder in Bewegung und versuaert nicht vorm Internet.

    Dto! Ich finds auch genial, dass der Buchhandel i. d. R. einen Tag später die gewünschten Titel parat hat. Außerdem geh ich gerne shoppen... :P


    Wo Kaifalke recht hat, hat er recht :P

    Na, das kann man jetzt so oder so sehen. Es wird ja da eigene Fehlverhalten deshalb nicht besser, nur weil es andere gibt, die sich auch falsch verhalten.
    Was wollen sie denn von mir - andere klauen doch auch.... Das hat wohl noch keinen Polizisten oder Staatsanwalt überzeugt.... :tongue:

    Ist aber alles nicht so einfach, weil da nicht selten wieder Lizenzen für die alten Hörspiele eingekauft werden müssen und sich das einfach nicht lohnt.

    Ich sag ja, dass ich da auch keine Patentlösung habe. ;) Wenn es um Hörspiele geht, die vielleicht zwei, drei Leute vielleicht noch legal kaufen würden, wird es natürlich schwierig.
    Europa ist ja mit seiner "Rückkehr der Klassiker" schon einen guten Weg gegangen. Natürlich ohne die Musik von Herrn Bohn und so aber die ist mir persönlich nicht so wichtig.

    Das ist natürlich ein Problem. Ich will natürlich auch für eine alte MC nicht astronomische Preise zahlen. Das ist ja teilweise echt abenteuerlich, was da für Preise aufgerufen werden. Und dann ist die alte Kassette noch total verrauscht und quietscht. Für mich wäre es ein guter Kompromiss, wenn die Label ihre alten Sachen digitalisiert zum Download (zu angemessenen Preisen) anbieten würden. Wenn es genug Käufer gebe, würden die das vielleicht auch machen. Habe da aber auch keine Patentlösung.
    Manchmal lacht einem ja das Flohmarktglück... ;)

    Gibt ja auch legale Möglichkeiten, wie z. B. den Mitschnitt aus dem Rundfunk pp. Da gibt es sogar Programme, da gibt man ein, welche Titel man mitschneiden will, wenn die im Internetradio legal gestreamt werden und die das dann, wenns läuft, aufnehmen. Da wäre legal. OK, ist jetzt eher was für Musik, aber es gibt ja auch Hörspiele im Radio.
    :D

    Ich könnte jetzt ja böse sein und fragen, ob Du alles glaubst, was irgendjemand im Netz oder Fernsehen verbreitet. ;)


    Was würdest Du denn machen, wenn Du (als Industrie) Leute vom Saugen abhalten wolltest? Würdest Du dann schreiben, dass es vielleicht eine Geldstrafe gibt oder eine Abmahnung mit Verzichtserklärung, oder würdest Du mit dem Maximalen argumentieren, was Du hast? Letzteres wären eben fünf Jahre Knast in besonders schlimmen (gewerbsmäßigen) Fällen.


    Was jetzt nicht heißen soll, dass ich sage, Saugen ist ja nicht so schlimm. Illegal ist es trotzdem - nur zwischen dem Strafrahmen eines Vergehens (Schwarzfahren, Warendiebstahl, Saugen pp.) und eines Verbrechens (Mord, Totschlag, sex. Missbrauch pp.) liegen eben Welten. Und das sollte man schön trennen.


    Freundliche Grüße, Tom 8)

    Gibt ja auch noch andere Tatbestände im UrhG. Das was ihr hier aber diskutiert, ist ganz klar §106 UrhG. Anders sieht es bei gewerbsmäßigem Handeln aus.


    Aber nochmal: Auch für Warendiebstahl ist eine HÖCHSTSTRAFE von 5 Jahren Gefängnis vorgesehen - oder eben Geldstrafe. D. h. der Strafrahmen geht von Geldbuße (-strafe) bis eben zu fünf Jahren Gefängnis. Hast Du schon mal was von einem Ladendieb gehört, der für das erste Mal fünf Jahre Knast gefangen hat? Bestimmt nicht, denn da muss man schon einiges klauen, damit man überhaupt mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Genauso ist das mit dem Saugen.


    Bei eurem tollen Vergleich mit dem Kindesmissbrauch fängt der Strafrahmen bei zwei Jahren Knast an, da ist nix mit Geldstrafe.


    Das ist nicht mal Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern eher Äpfel mit Atombomben.

    Also bis jetzt habe ich mir den Thread ja mal kommentarlos reingetan, aber wenn jetzt der Download von Hörspielen und der sexuelle Mißbrauch von Kindern in einen Topf geschmissen werden, dann reicht es mir langsam. Hinzu kommt, dass hier keine juristische Fachseite, sondern eine private Seite verlinkt wird, die von besorgten Eltern, aber leider ohne viel Fachwissen, erstellt wurde. Ich will jetzt gar nicht anfangen und die Tatbestandsmerkmale von § 176 StGB (sex. Mißbrauch eines Kindes) und § 176a StGB (schwerer sex. Mißbrauch eines Kindes) auseinander zu klamüsern. Was ihr wahrscheinlich bei dem Missbrauch im Kopf habt und worauf ich jetzt nicht näher eingehen will, ist ein VERBRECHENSTATBESTAND. Dafür gibt es, laut § 176a StGB MINDESTENS 2 Jahre Haft. D. h. da fängt der Strafrahmen an.


    Die Saugerei ist gem. § 106 UrhG ein VERGEHENSTATBESTAND und wird mit bis zu DREI (nicht 5) Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft. D. h. es rangiert irgendwo zwischen Schwarzfahren und Warendiebstahl.


    Die Behauptung, das Verstöße gegen das UrhG schwerer bestraft werden, als Kindesmissbrauch ist somit - und man muss da so deutlich sagen - dummes Zeug.

    Nach der 26 gaaanz schnell abgestoßen habe ich Gabriel Burns. Irgendwie krankes Zeug....


    Point Whitmark habe ich nach drei Enttäuschungen hintereinander (28-30) auch aufgegeben.


    DDF gefällt mir nur, wenn das VPT dazu spielt... :tongue:


    Nach wie vor gekauft werden John Sinclair und JS Classics.


    Ansonsten, wenn sie mal günstig zu haben sind: Die größten Fälle von Scotland Yard, Pater Brown, Hellboy.


    Bin am überlegen, ob sich Alpha Base lohnen könnte. Da kauf ich vielleicht mal gebraucht die erste Folge...

    Die Geschmäcker sind halt verschieden. Die Comedy hat bei mir teilweise schon zu "fremdschämen" geführt. War, für meinen Geschmack, ein bisschen zuviel aus der Motten- und Zotenkiste.
    :P

    Also, ich habe damals die JS Hörspiele der Edition 2000 auch als MC gekauft. Einfach, weils um einiges billiger war, als die CDs zu kaufen. Als dann die Einstellung kam, habe ich dann halt doch auf CD umgesattelt und weitergesammelt. Habe mir die MCs dann auch nicht nachträglich noch als CDs geholt. Hören kann ich die MCs doch weiterhin.
    Ich würde jetzt aber wohl nicht mehr auf MCs umsteigen. Aber meine alten Europa MCs und sonstigen Hörspiele aus Jugendzeiten liebe ich heiß und innig und ich habe auch noch diverse Abspielgeräte. Gebrauchte MCs oder Neuauflagen von Europa als MC mag ich zwischendrin ganz gerne - hat auch was mit Nostalgie zu tun. Und das Umdrehen finde ich auch nicht störend. Aber um zur Ursprungsfrage zurückzukommen: Den Geisterjäger brauche ich nicht unbedingt wieder auf MC! Mein Senf dazu! ;o)