Die Gefahr des Illegalen

  • Ich krame den Thread mal hervor und rate direkt im Vorfeld zu einer gesitteten Diskussion.


    Wie steht ihr zu Privatkopien bzw. zu der dazugehörigen Regelung?


    Ich würde gerne mal eine Diplomarbeit darüber lesen, um sie zu verstehen. Das ganze ist ja unglaublich intransparent.


    Unabhängig davon würde ich mal diese Prämissen aufstellen:


    Die gesetzliche Regelung zur Privatkopie ist gut für diejenigen Produzenten, die davon profitieren (granatenlogisch, ich weiß)


    Die gesetzliche Regelung zur Privatkopie ist unfair, da manche (viele?) Produzenten durch den Rost fallen.


    Für mich persönlich bedeutet sie, dass meine mühsam zusammengetauschte Radiohörspielsammlung legal und nicht illegal ist. Anders anfühlen tut sie sich deshalb aber nicht. Gut fühlt sie sich deshalb an, weil ich in mühevoller Kleinarbeit selbst viele meiner alten MC-Aufnahmen vom Radio erst auf CD gebrannt und dann später digitalisiert habe. Und wegen den schönen persönlichen Kontakten zu den anderen Radiohörspielfans, die dieses Hobby mit mir teilen, "Ich hab da was für Dich aus 1951...".


    Sehr ungut fühlt es sich hingegen an, dass die tausenden(?) Euros Abgabe, die ich in den letzten 30 Jahren für Leer-MCs, Leer-VHS, Leer-Disketten, Handys, Computer, Tablets, externe Festplatten, CD-Rohlinge, DVD-Rohlinge, SD-Karten, USB-Sticks und was auch sonst noch wohl mit Sicherheit nicht dort angekommen sind, wo ich sie gerne gehabt hätte, bei den kleinen, aber feinen Hörspielschmieden und bei den Hörspielabteilungen der Radiosender. Statt dessen - um es mal plakativ zu sagen - bei Dieter Bohlen und in Hollywood, deren Produkte ich all die Jahre aber nie konsumiert habe, schon gar nicht im Rahmen der Privatkopie.

  • Mir ging es ja nur um die Regelung. Ein Umgehen des Kopierschutzes ist illegal und das finde ich natuerlich auch fuer die Tonne. Sinn besteht, im Sinne der Regelung und des Diskussionsansatzes darin, dass dann legale Weitergabe nicht gestattet ist.


    Ja mit der Regelung ist das wohl so. Person A (besitzt nicht das Original) darf seine gebrannte CD aber an B weitergeben. B gibt sie an C weiter und und und. Bei Filmen und Musik ist mir das persoenlich egal, auch wenn ich selbst nicht auf gebrannte Filme stehen und mir die Filme, die ich besitzten will, eben kaufen. Ich verteufele aber keine Leute, die sich Filme brennen. Bei Musik ist es mir noch viel mehr egal. Deshalb mein Einwand mit dem Kopierschutz. Dann waere eine Weitergabe illegal und koennte, zumindest theoretisch wenn es denn verfolgt wird, geahndet werden.


  • Für mich persönlich bedeutet sie, dass meine mühsam zusammengetauschte Radiohörspielsammlung legal und nicht illegal ist. Anders anfühlen tut sie sich deshalb aber nicht. Gut fühlt sie sich deshalb an, weil ich in mühevoller Kleinarbeit selbst viele meiner alten MC-Aufnahmen vom Radio erst auf CD gebrannt und dann später digitalisiert habe. Und wegen den schönen persönlichen Kontakten zu den anderen Radiohörspielfans, die dieses Hobby mit mir teilen, "Ich hab da was für Dich aus 1951...".


    Was wiederum nicht legal ist und sowas verhindert auch Neuauflagen auf CD, leider.


    Zitat

    Sehr ungut fühlt es sich hingegen an, dass die tausenden(?) Euros Abgabe, die ich in den letzten 30 Jahren für Leer-MCs, Leer-VHS, Leer-Disketten, Handys, Computer, Tablets, externe Festplatten, CD-Rohlinge, DVD-Rohlinge, SD-Karten, USB-Sticks und was auch sonst noch wohl mit Sicherheit nicht dort angekommen sind, wo ich sie gerne gehabt hätte, bei den kleinen, aber feinen Hörspielschmieden und bei den Hörspielabteilungen der Radiosender. Statt dessen - um es mal plakativ zu sagen - bei Dieter Bohlen und in Hollywood, deren Produkte ich all die Jahre aber nie konsumiert habe, schon gar nicht im Rahmen der Privatkopie.


    So ist es, hier kommen keine Abgaben an und es interessiert auch kaum jemanden.

  • Was wiederum nicht legal ist und sowas verhindert auch Neuauflagen auf CD, leider.


    Das ist aber das Problem der CD-Sammler und der Radioaufkäufer, nicht meins. Und neu aufgelegt werden doch eh nur Blockbuster und paar "Schnäppchen", irgendwas unter 0,1 Prozent der Radiohörspiele 1949-2013. Und Du weißt ja aus nächster Nähe, dass selbst das bestimmt mit Abstand am meisten kopierte Radiohörspiel aller Zeiten trotzdem als Neuauflage als CD erscheint.


    Zitat

    So ist es, hier kommen keine Abgaben an und es interessiert auch kaum jemanden.


    Ich glaube nicht, dass das die Hörspielfans nicht interessiert, ganz im Gegenteil. Sie wissen es nur nicht und glauben beim Kauf eines Smartphones und einer externen Festplatte daran, dass die Abgabe zwar mächtig hoch ist, aber ein paar Krümel davon bleiben auch für Audionarchie und Co. Und Europa gönnt man die etwas größeren Krümel ja sowieso, für die vielen schönen Kindheitserinnerungen. Woher soll der Hörer wissen, dass ihr kleinen Label überhaupt nichts bekommt? Das ist alles sehr, sehr ungerecht, aber die Schuld liegt eindeutig bei der Politik und nicht beim Endverbraucher, der wie gesagt von all dem was da hinter den Kulissen abläuft, keine Ahnung hat.

  • Die Privatkopie ist in meinen Augen ein Freibrief zum fröhlich, legalem Kopieren. Ist diese Schwelle erst einmal überschritten, hält man nur noch einen anonymen CD-Rohling mit irgendeinem Hörspiel in der Hand und es sinkt meiner Meinung nach die Hemmung es auch mal "dem netten, interessiertem Kollegen" zu kopieren (von der Kopie wohlgemerkt); hat ja vielleicht gerade einen USB-Stick dabei.


    Wer Interesse an einem Hörspiel hat, sollte auch dafür zahlen. Ich kann ja auch nicht in einem Buffet Restaurant meine Tupperware Schüsseln auspacken und für die Familie, Freunde und Bekannte Essen und Tischwein mitnehmen. Oder beim Brunchen nur ein Gedeck bestellen und zahlen und die Sieben anderen, die mit am Tisch sitzen, für lau von meinem Teller mit essen lassen.


    Das spiegelt nur meine Meinung wieder. Das die Privatkopie legal ist, ist mir klar und muss mir nicht wieder vorgebetet werden. Ich finde diese Regelung aber nicht gut und unterstütze sie auch nicht.

  • Das spiegelt nur meine Meinung wieder. Das die Privatkopie legal ist, ist mir klar und muss mir nicht wieder vorgebetet werden. Ich finde diese Regelung aber nicht gut und unterstütze sie auch nicht.


    Amen.


    Ich kann demnächst ja auch mal zu den Sprechern gehen und sagen "Du, Geld habe ich keines, meine Hörspiele werden nur kopiert, aber nicht genug gekauft. Reicht dir auch eine Privatkopie des Geldscheines hier? Warte mal kurz, ich habe nichts zu fressen mehr, kann ich mir nicht leisten, darf ich mir eine Privatkopie deiner Stulle ziehen?"


    Es ist technisch halt auch leicht zu machen. ZU leicht. Deshalb wird es gemacht und die Hemmschwelle ist eh niedrig. Bei Autos, Schmuck, Geld etc. geht es leider nicht so einfach, sonst würde man es machen.


    Ich bin mir sicher, dass es rechtlich NICHT so einwandfrei ist, man legt es halt nur so aus und es lohnt sich nicht zu klagen.

  • Die Privatkopie ist in meinen Augen ein Freibrief zum fröhlich, legalem Kopieren.


    Glaub ich nicht. Die Leute kopieren Hörspiele nicht deshalb im Freundeskreis oder aus der Bibliothek, weil es legal ist, sondern weil es einfach ist. Ich glaube, dass fast alle Leute, die sich ein Hörspiel oder sonstwas aus der Bibliothek holen und kopieren, gar nicht wissen, dass das legal ist. Schon gar kein Zehnjähriger, der das macht.


    Die Privatkopie ist eher ein automatisierter Mechanismus zur Entschädigung der Produzenten für ein Verhalten, das die Verbraucher im Zuge neuer technischer Möglichkeiten an den Tag gelegt haben. Welcher zufälligerweise so ausgestaltet wurde, dass die Big Player alles bekommen und die Kleinen gar nix. Und der Verbraucher gar keine Ahnung hat, was mit seinen Abgaben passiert. Sicher nur ein Versehen des Gesetzgebers, das hat nichts mit Lobbyarbeit zu tun.

  • Es ist technisch halt auch leicht zu machen. ZU leicht. Deshalb wird es gemacht und die Hemmschwelle ist eh niedrig.


    Genau so ist es. Machen wir uns doch nix vor, wären Louis Vuitton Handtaschen genauso einfach zu kopieren, dann würden Millionen deutscher Hausfrauen das tun, völlig egal, welche gesetzlichen Vorgaben es zur Handtaschenprivatkopie gibt. Gegen die Privatkopie klagen bringt auch nix, oder glaubt wer ernsthaft an diesen Dialog zweier 15-jähriger:


    "Ey geil Alter, Du hast ja die neue ??? schon auf der Platte, schick mal rüber" - "Sorry, nein, das geht nicht. Sicher, als ich von Dir die letzte Folge bekam, da war es noch OK. Aber der Gesetzgeber hat doch jetzt § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geändert, sag bloß, Du hast das nicht mitbekommen?" (man möge mir diesen holprigen Versuch Jugendsprache verzeihen, ich geh stramm auf die 40 zu :D)

  • Muss das Label eigentlich gefragt werden, ob die Bibliothek ein Exemplar einer Produktion verleihen darf oder nicht?


    Ich vermute, das kommt darauf, welche Bibliothek. Aus meiner Studentenzeit weiß ich, dass die Unibibs und erst recht die Nationalbibliothek Rechte haben, die die normale Stadtbibliothek nicht hat.


    Du kannst Dich definitiv nicht wehren, dass diese Deine Werke verleihen bzw. öffentlich machen. Musst Du nicht sogar von jeder Mindnapping-Folge auf eigene Kosten eine an die Nationalbibliothek schicken? Bei Büchern ist das jedenfalls so.

  • Nein, muss ich nicht, jedenfalls forderte mich nie jemand dazu auf und mir ist das auch nicht bekannt. Beantwortet aber auch nicht meine Frage.


    Mir geht es um die typische Wald- und Wiesenbibliothek. Ich würde wahrscheinlich auch gar nicht wollen, dass MindNapping dort einfach so ausgeliehen werden kann.

  • Der Wald- und Wiesenbibliothek kannst Du es auf jeden Fall untersagen. Die Kreisbibliothek an meinem Heimatort hatte auch nicht alles, weil einzelne Verlage das untersagt haben. Bis Du es ihnen untersagst, dürfen sie es wohl, wobei das dann ja auch ein Witz ist, Du kannst ja nicht alle Wälder und Wiesen abgrasen.


    Stichwort Nationalbibliothek, könnte da ein Zusammenhang bestehen? Du kriegst keine ZPÜ-Kohle weil Du in keinen Verband organisiert bist (ist das der Grund?), musst deshalb aber auch nicht bei der Nationalbibliothek anmelden, über den Verband halt? Ist zwar nicht logisch, aber mit Logik kommen wir bei dem Thema eh nicht weit.

  • Und eine Frage habe ich auch dazu: Wenn man, zum Beispiel als Labelbetreiber, die Privatkopie-Regelung nach Urheberrecht fuer sich nutzt und nicht moechte, dass private Kopien "zur Verfuegung" gestellt werden, dann kan man doch einen Kopierschutz einbauen, denn dann ist es nicht erlaubt, private Kopien zu machen. Oder stellt dies einen grossen Aufwand dar? Ich frage dies, weil ich mich damit nicht auskenne.


    Interessanter Ansatz, kommt halt tatsächlich auf die Kosten an. Wobei ein Kopierschutz auf der anderen Seite auch wieder die Nutzung (also das Hören ansich) einschränken kann. Manche Player murren doch ab und an, wenn sie CDs mit Kopierschutz abspielen sollen. Bei Computerspielen hat mich sowas oft zur Verzweiflung getrieben.


    Muss das Label eigentlich gefragt werden, ob die Bibliothek ein Exemplar einer Produktion verleihen darf oder nicht?

    Nein, soweit ich weiß nicht. Bibliotheken können ihre Medien frei einkaufen, müssen natürlich gewisse Nutzungsbeschränkungen beachten. Wenn du z.B. ein eBook hast, was nur auf einem Rechner installiert und genutzt werden darf, dann muss die Bibliothek dafür einen speziellen Rechner zur Verfügung stellen und darf dieses eBook nichts im gesamten Netz der Bibliothek verfügbar stellen.

  • Wie ist denn nun die gesetzliche Regelung? Privatkopie für nahe bekannte? Die dürfen dann selbst auch kopieren usw. usw. oder ist das kopieren der Kopie verboten?


    Ich versuche eigentlcih Leuten die sagen "mach mir doch eine Kopie" immer zu überzeugen das Produkt zu kaufen (wenn ich von dem Produkt überzeugt bin). Es kommt aber schonmal vor, dass ich zum Beispiel meinem Bruder das Original geliehen habe. Ich für meinen Teil gehe davon aus, dass er es hört sich einen Eindruck macht und entweder anfängt zu sammeln oder eben nicht. Theoretisch könnte er sich aber natürlich auch einfach eine Kopie machen (das weiß ich nicht) gut - im Falle meines Bruders kanni ch es ganz gut einschätzen, wenn er mir sagt er hat angefangen mit sammln.. sachen die es nicht wert sind gesammelt zu werden verfolgt er auch nciht weiter. ABer gut, dass weiß man ja nicht von jedem Menschen.


    Wegen dem Kopierschutz, jab das machen ja viele Musiklabel auch so.. das sind nicht mal gute Kopierschutze, die sind nur drauf damit das Label Ihre Rechte wahren kann.


    Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich die private Sicherungskopie seit einiger Zeit einfach dazu nutze um zb. im Auto nicht immer originale liegen zu haben. Denn mir sind im Auto schon dutzende CDs kaputt gegangen. Zerkratzt, weil aus dem Player genommen nicht gleich in Hülle gepackt, unter Sitz gefallen usw. usw. letztens erst ein Hörspiel auf dem Beifahrer Sitz liegen gehabt und eine Wassermelone drauf packt.. die CD ist sauber in zwei Teile zersprungen -.-.


    Aber noch hat sich zu diesem Zweck die Kopie auch noch nicht bei mir im Auto etabliert.. will ja meistens sofortt hören und nich erst kopieren.. )=D

  • Das Kopieren der Kopie ist nicht verboten.


    Wo ist das denn dann bitte noch eine Privatkopie? Es besitzt keiner ein Original, aber man kopiert fleißig weiter oder wie?


    Das mit den Privatkopien für den eigenen Gebrauch interessiert dagegen doch keinen Schw..., darum geht es auch gar nicht, das ist völlig legitim. Da fliegen im Auto gerne mal Kopien rum, alle schon gut zerkratzt, kenne ich, soll jeder halten wie er lustig ist. Aber darum geht es hier NULL.

  • Wir sprechen hier nicht ueber meine persoenliche Meinung sondern ueber das geltende Recht. Das heisst: Das ich mir von nem Freund ne CD kopieren darf, von der er nur eine Kopie hat.


    Mich interessieren aber auch persönliche Meinungen und wo steht, dass man sich alles von einem Freund kopieren darf? Das steht da meines Wissens nach garantiert nicht drin.

  • Genau geregelt ist es nicht. Der allgemeine Konsens tendiert aber dazu, dass man es darf:
    Mancher stellt sich die Frage, ob er die geschenkte Privatkopie selbst noch einmal für sich kopieren und / oder zu privaten Zwecken an einige wenige Freunde weiterverschenken dürfe, letztlich eine Privatkopie von der Privatkopie erstellen dürfe. Das ist nicht ausdrücklich geregelt, aber das Urheberrecht legt dies nahe: Wenn es sich um eine rechtmäßig entstandene und rechtmäßig weitergegebene Privatkopie handelt, meinen wir, ja. Das Recht der Privatkopie ist nicht an den Kauf bzw. das Eigentum eines Originalwerkstücks gebunden, wie es sich im Umkehrschluß aus §53 Abs.2 Nr.2 ergibt, welcher nämlich nur hinsichtlich eines eigenen Archivs ausdrücklich ein eigenes Werkstück voraussetzt.