Bzgl. Kopierschutz: Gekaufte MP3s haben in der Theorie einen besseren Schutz gegen illegale Weitergabe als CDs, da man CDs einfach rippen und weitergeben kann ohne dass man jemals rausbekommen kann, wer das gemacht hat. Bei MP3s wird die Bestellnummer als Wasserzeichen in die Datei reingemischt, was theoretisch helfen kann, die originalen Ripper zu identifizieren, wenn man diese MP3s auf illegalen Tauschboersen findet.
Soweit die Theorie: Ob das in der Praxis klappt und hilft weiss ich nicht. WIrd das zur Strafverfolgung wirklich angewandt? GIbt es vielleicht (entgegen den oeffentlichen Informationen) doch einen Weg, dieses Wasserzeichen wieder zu entfernen? Das weiss ich nicht, aber von der Theorie her, bieten gekaufte MP3s her einen hoeheren Schutz gegen illegale Weitergabe.