Leider ist jetzt auch die interessante Diskussion über die Preisvorstellungen bei Hörspielen gleich wieder beim alten Thema gelandet.
Ich versuche daher mal das Legal/Illegal-Thema in einen Thread zu kanalisieren.
Mit ganz einfache Fallbeispielen.
Fall 1: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” als CD gekauft.
“Darf ich mir davon eine mp3-Datei rippen?” - Ja.
“Darf ich die CD an meine Freunde verleihen?” - Ja.
“Darf ich die mp3 auf einem USB-Stick oder dergleichen verleihen?” - Ja
“Darf ich die mp3 an Freunde verschenken?” - Ja, sofern der Kreis überschaubar bleibt und es sich wirklich um Freunde handelt. Der virtuelle Facebookfreund “Allessauger88” gilt nicht als Freund.
“Darf ich die mp3 auf einen One-Click-Hoster ins Netz stellen?” - Nein
“Darf ich das auf youtube hochladen?” - Nein
“Darf ich das Original im Gebrauchtmarkt verkaufen, obwohl ich es mir gerippt habe” - Ja
“Und die Kopie behalten?” - Ja
Fall 2: Du willst das seltene Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Rache der Zombiekinder von Sherlock Holmes” hören und suchst es verzweifelt.
“Darf ich es auf youtube anhören, wenn ich es da finde?” - Ja
“Darf ich es mir von youtube mit keepvid, dragit oder sonst irgendeinem Filegrabber runterziehen?” - Nein
“Darf ich bei youtube die "analoge Lücke" ausnutzen?” - Strittig und je nachdem, wie. Siehe hier
“Und was ist mit anderen Streamdiensten wie Spotify?” - Auch nein.
“Darf ich es mir von einem Freund holen?” - Ja, wenn er es legal besitzt. Nein, “Allessauger88” gilt wieder nicht als Freund.
“Darf ich es mir von einem One-Click-Hoster runterladen?” - Nein
“Auch dann nicht, wenn es 50 Jahre als ist und es es gar nicht käuflich zu erwerben gibt?” - Nein, auch dann nicht.
Fall 3: Du willst das experimentelle Radiohörspiel “Komatrinker, Zombiekinder, Sherlock Holmes – Ein Hörstück” haben.
“Darf ich es mit dem Kassettenrekorder aufnehmen” - Ja
“Darf ich es mit dem Festplattenrekorder aufnehmen” - Ja
“Darf ich es mit der einer Software aufnehmen” - Ja
“Darf ich es meiner Radiocloud beim Anbieter Phonofan2000 hinzufügen” - Ja
“Darf ich damit alles machen, was im Fall 1 erlaubt ist?” - Ja
“Darf ich damit mehr machen, als im Fall 1 erlaubt ist? Weil es ist ja nix kommerzielles, bloß Radio” - Nein, das macht keinen Unterschied.
Fall 4: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” in der Bibliothek ausgeliehen.
“Darf ich mir davon eine Kopie machen?” - Ja (siehe Diskussion)
“Darf ich die behalten, nachdem ich das Hörspiel zurückgegeben habe” - Ja
Fall 5: Du hast das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” als Rezensionsexemplar für Deinen Blog www.allehoerspielesindehsuper.de zugeschickt bekommen.
Fall 6: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” als mp3-Download gekauft.
“Darf ich das Ding im Gebrauchtmarkt verkaufen?” - Nein. Allerdings ist das nicht ausjudiziert, die Verbraucherzentralen haben einen Prozess vor dem Landgericht verloren, aber das geht wohl bis zum Europäischen Gerichtshof, der in Sachen Software-Downloads bekanntlich anders entschieden hat. Zudem hängt das natürlich von den AGB des Verkäufers ab.
Das Ganze ist völlig wertneutral und OHNE GEWÄHR. Ich habe zwar mit einem Anwalt geredet, bin aber keiner Falls jemand einer Antwort konkret widersprechen möchte, nur zu.