ZitatOriginal von Dennis Rohling
Schweinerei.
nicht unbedingt eine schweinerei. Außerhalb des internets Ist die gute Lady kaum bekannt. (jedenfalls nicht in diesem Kaff) Vielleicht ändert sich das ja jetzt.
ZitatOriginal von Dennis Rohling
Schweinerei.
nicht unbedingt eine schweinerei. Außerhalb des internets Ist die gute Lady kaum bekannt. (jedenfalls nicht in diesem Kaff) Vielleicht ändert sich das ja jetzt.
ZitatOriginal von Matbam23
nicht unbedingt eine schweinerei. Außerhalb des internets Ist die gute Lady kaum bekannt. (jedenfalls nicht in diesem Kaff) Vielleicht ändert sich das ja jetzt.
Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Da wir keinerlei Label-Codes haben, erhalten wir auch pauschal für sowas keine Vergütung. Nun kann ich mir aber nicht vorstellen, dass wir akzeptieren müssen, dass Arbeiten von uns gratis einer größeren Masse zugänglich gemacht werden. Das müsste doch zumindest unserer Zustimmung bedürfen. Habe im Internet nichts gefunden dazu.
Moment, da verschenk jemand sein Eigentum. Kann er das nicht an jeden x- beliebigen Hansel tun, ohne die Hersteller des Produktes zu schädigen ?
ZitatOriginal von Marble Ackbourne-Smith
Moment, da verschenk jemand sein Eigentum. Kann er das nicht an jeden x- beliebigen Hansel tun, ohne die Hersteller des Produktes zu schädigen ?
Die Frage ist ja eher, was der neue Eigentümer mit dem Produkt macht. Braucht also eine Bibliothek um etwas in einem offiziellen Rahmen zu verleihen eine bestimmte Erlaubnis?
Wenn die Bibliotheksverantwortlichen die CD in die Mülltonne kloppen oder sich in die heimische Sammlung stellen, ist das ganze natürlich völlig (l)egal.
Die Bibliotheks-Frage kann ich aber auch nicht beantworten.
naja, ich hätte die CD (es war nur eine) auch an meinen Nachbarn verschenken können oder bei Ebay verkaufen oder gegen etwas anderes tauschen. Letztendlich habe ich ein Produkt käuflich erworben und kann damit machen, was ich will. (sehe ich jedenfalls so). Die ist auch im Fundus. wenn interesse besteht, frag ich vor ort mal nach, wie sich das rechtliche dazu verhält (wenn die Damen das wissen.) zu finden gibts das exemplar hier: http://www.landkreis-aschaffenburg.de/bildung/bibliothek/ wenn man bei der Mediensuche Bedfort als Suchwort eingibt erhaltet ihr folgenden eintrag:
Detailanzeige
Hörbuch
Lady Bedfort und der Fang der Fischer
Verfasserangaben: John Beckmann
1. Verfasser: Beckmann, John
Impressum: Hörplanet, 2007
Umfang: 1 CD, 54 Min.
1. Reihe: Lady Bedfort ; 06
ISBN: 978-3-939851-21-9
bv-Nr: 3017966
Interessenkreis: KRIMI
Annotation/
Beschreibung: Als Lady Bedfort und ihr Butler Max in dem Fischerdorf Pencove mit dem Wagen liegen bleiben, ahnen sie nicht, was sie in dem Dorf erwartet. Die misstrauischen und abweisenden Einwohner hüten ein dunkles Geheimnis. Und sie schrecken vor nichts zurück, um es auch weiterhin zu bewahren ...
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Schlagwörter: Hörbuch
Systematik: *CD - CD
Buchungsnummer Standort Exemplarstatus Frist
00081874 *CD Verfügbar
ZitatOriginal von Matbam23
naja, ich hätte die CD (es war nur eine) auch an meinen Nachbarn verschenken können oder bei Ebay verkaufen oder gegen etwas anderes tauschen. Letztendlich habe ich ein Produkt käuflich erworben und kann damit machen, was ich will. (sehe ich jedenfalls so).
Jein, da ist immer der Passus mit der öffentlichen Vervielfältigung und Aufführung. Von daher öffentl. Bücherei, das meinen die wohl. Muß aber noch nix Böses sein eigentlich.
ZitatOriginal von Dennis Rohling
Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Situation aus?
Nicht wirklich. Bibliotheken stützen sich gerne auf §17 II UrhG
Kann aber mE noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein...
ZitatOriginal von Marble Ackbourne-Smith
Jein, da ist immer der Passus mit der öffentlichen Vervielfältigung und Aufführung. Von daher öffentl. Bücherei, das meinen die wohl. Muß aber noch nix Böses sein eigentlich.
Letztlich wird sich da aber eher die Bücherei absichern müssen. Denn was nach der Schenkung mit meinem ehemaligen Eigentum geschieht, kann ich dann ja nicht mehr beeinflussen.
So sehe ich das zumindest.
hm, ok. scheint wirklich ein graubereich zu sein. Ich mach mich bei gelegenheit mal schlau.
ZitatOriginal von DRY
Letztlich wird sich da aber eher die Bücherei absichern müssen. Denn was nach der Schenkung mit meinem ehemaligen Eigentum geschieht, kann ich dann ja nicht mehr beeinflussen.
So sehe ich das zumindest.
So sehe ich das auch. Das Zeuch geht ja dann weiter durch soviel Hände...
Ich verticke auch recht wenig, bin auch zu faul dafür. So ne olle MC bringt ja nicht die Masse an Euros (Sammlerstücke ausgenommen). Wenn ich Zeit habe, werde ich mal meine doppelten verticken, zB. Caine, FF, maritim Sachen...
Ansonsten versuch ich auch, alles bei mir zu behalten...
ZitatOriginal von DRY
Die Bibliotheks-Frage kann ich aber auch nicht beantworten.
Mir ist das auch ein Dorn im Auge, auch wenn ich kein Label habe. Ich will nicht wissen, wieviel einem Label oder Verlag durch Bibliotheken durch die Lappen geht.
Aber werden denn nicht die Labels anteilig beteiliogt, wenn die Worttonträger von der Bibliothek erworben werden? Meines Wissens ja. (Anders kann ich mir nicht erklären, dass ich pünktlich kurz nach der Veröffentlichung mir die aktuelle ??? Folge dort ausleihen kann)
.Die Frage ist nun: gilt dies auch für geschenkte/gespendete Worttonträger?
Ich hab vor mittlerweile gut 10 Jahren mal ein Praktikum bei unserer örtlichen Bibliothek gemacht. Zumindest bei Büchern und Comics wurden damals nur die üblichen Preise bei Anschaffung bezahlt. Von irgendwelchen Prämien pro Verleihvorgang ist mir nichts bekannt. Allerdings ist das schon eine Weile her und mit 14 bekommt man auch nicht alles mit. Bei Videotheken ist es ja so, das spezielle Verleihversionen gekauft werden, die zum Teil eine ganze Ecke teurer sind als die Kaufversionen bei Saturn & Co.
War gerade in der hiesigen Bibliothek (allerdings keine öffentliche). Es ist wohl tatsächlich so, wie DeLorca sagt: Das Ding wird gekauft und ins Regal gestellt. Fertig. Röhre...
ZitatOriginal von Matbam23
Aber werden denn nicht die Labels anteilig beteiliogt, wenn die Worttonträger von der Bibliothek erworben werden? Meines Wissens ja. (Anders kann ich mir nicht erklären, dass ich pünktlich kurz nach der Veröffentlichung mir die aktuelle ??? Folge dort ausleihen kann)
.Die Frage ist nun: gilt dies auch für geschenkte/gespendete Worttonträger?
Die werden auch dieses "LC" und die Zahl auf der CD haben, dadurch erhalten sie eine Vergütung, ähnlich wie bei Radioausstrahlungen. Diesen Labelcode haben wir aber nicht, und daher denke ich, dass es illegal ist, unsere CDs UNGEFRAGT in ein Ausleihverhältnis zu bringen.
Wenn das Label nichts dafür bekommt dass die CD in der Bib steht, dann ist es illegal. Und so wie Matbam argumentiert, kann ich genauso Sachen ins Netz stellen - ich darf ja damit machen was ich will. Nur weil das ne Bibliothek ist und in dem Kaff "sowieso keiner Lady Bedfort kennt" macht es das nicht besser. Vor allem weil er noch so stolz berichtet, dass er einen Deal mit denen hat...
Wie das in öffentlichen Bibliotheken aussieht, kann ich nicht sagen. Ich arbeite in einer wissenschaftlichen Bibliothek, dort werden die Medien gekauft und ins Regal gestellt und können dann ausgeliehen werden. Die Verlage erhalten keinen Beitrag pro Ausleihe, die Bibliothek übrigens auch nicht.
Die Beachtung von Urheberrechten ist in der Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek geregelt.
ZitatOriginal von K Soze
Wenn das Label nichts dafür bekommt dass die CD in der Bib steht, dann ist es illegal. Und so wie Matbam argumentiert, kann ich genauso Sachen ins Netz stellen - ich darf ja damit machen was ich will. Nur weil das ne Bibliothek ist und in dem Kaff "sowieso keiner Lady Bedfort kennt" macht es das nicht besser. Vor allem weil er noch so stolz berichtet, dass er einen Deal mit denen hat...
Was heißt stolz berichtet? ich habe eine cd Lady bedfort und eine cd Edgar allen poe gespendet. so wie viele andere Menschen Bücher spenden. bei dieser Gelegenheit habe ich gefragt, ob es die Möglichkeit gibt, "Die Asche meiner Mutter" und "Draußen vor der Tür" zu bestellen. Das ging und ich habe dies oben als "deal" bezeichnet.
mir wurde nicht mitgeteilt, dass ich illegal handeln würde, es war mir auch nicht bewusst. Deswegen bin ich der Meinung, dass der Vergleich mit illegal ins Netzt stellen hinkt. Und nein, ich bin nicht nur genauso unwissend wie andere Mitglieder in diesem Thread.
Der Thread driftet etwas ab. Ich denke aber, das Matbam23 sich keine Gedanken drum gemacht hat, ob man die Hörspiele der öffentlichen Bibliothek stiften darf. Hätte ich jetzt auch nicht unbedingt mit gerechnet, das das vielleicht nicht legal wäre (klar, wenn man genauer drüber nachdenkt...). Dann dürfte das aber wohl auch für Bücher gelten. Es werden ja jedes Jahr viele viele Bücher an Bibliotheken gespendet. Matbam 23 nun ein Vorwurf daraus zu machen, finde ich nicht richtig.