Drei Fragezeichen Rechtstreik geht in die nächste Runde

  • Jetzt mußte schon die Internetseite http://www.3fragezeichen.de/ seine forten schließen.


    http://www.3fragezeichen.de/


    davor war es die Internetseite www.diedreifragezeichen.de


    Berlin, 09. Mai 2007


    Hallo, liebe 3Fragezeichen-Fans!
    Hallo, liebe treue 3F-Mitglieder!


    Es ist traurig, aber leider wahr: Unser Rechtssystem in Deutschland macht es möglich, privat betriebene Homepages mit völlig unkommerziellem Hintergrund mit Forderungen zu belasten, die von privaten Personen praktisch nicht zu tragen sind.


    www.3fragezeichen.de hat - wie offenbar auch andere private Internetseiten - Post von einer einschlägig bekannten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei bekommen. In der Abmahnung wird uns die unrechtmäßige Verwendung bestimmter Fotos und damit eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.


    Das rechtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, der Ausgang für uns nach wie vor ungewiss.


    Wir sehen uns daher im Augenblick dazu gezwungen, eine Pause einzulegen und uns zunächst nicht weiter der Gefahr auszuliefern, dass die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei weitere Rechtsverstöße dokumentieren und entsprechende Kläger ausfindig machen.


    Um Missverständnissen vorzubeugen: Die o. g. Kanzlei wurde von niemandem beauftragt, der direkt etwas mit den Drei ??? zu tun hat! Die Entscheidung, unsere Seite vorübergehend abzuschalten, haben WIR getroffen. Wir wurden dazu von niemandem aufgefordert!


    Wir bedauern es sehr, unser gemeinsames Hobby, in das wir viel Zeit, Liebe und Herzblut gelegt haben, "auf Eis" legen zu müssen und euch als unsere treuen Mitglieder im Treffpunkt damit vor verschlossene Türen zu stellen.


    Wir möchten uns ganz herzlich bei euch für eure rege Teilnahme an vielen Diskussionen, eure tollen Ideen im Treffpunkt und für unsere Seite, euren Enthusiasmus beim Lösen der Quizfragen und Preisrätsel und für eure Treue bedanken.


    Wir können nur hoffen, dass irgendwann in der Zukunft die Rechtsprechung eindeutiger wird und das geschäftsmäßige Ausnehmen und Abzocken privater Personen, die sich z. B. für Kinder und Jugendliche engagieren, rechtlich unterbunden wird.


    Wir werden uns bemühen, mit den Rechtinhabern der vielen 3Fragezeichen-Inhalte Kontakt aufzunehmen und unsere Fan-Seite auf rechtlich sicherere Beine zu stellen.


    ***
    Wir hoffen, wir können euch rech bald wieder begrüßen. Wir halten euch diesbezüglich auf dem Laufenden! Wir informieren alle Abonnenten unseres Newsletters, wenn es wieder weitergeht. Den Newsletter könnt ihr hier abonnieren.


    In der Zwischenzeit werden wir mal schauen, ob sich noch der eine oder andere Chat organisieren lässt. Schaut einfach ab und zu hier vorbei!


    Ein Chat-Protkolle vom 11.05.2007 können die Teilnehmer hier abrufen. Die Login-Daten erhaltet ihr in kürze per E-Mail.
    ***


    Bis dahin wünschen wir euch alles Gute und weiterhin viel Spaß mit den Hörspielen und Büchern!


    Sven, Henri und Matthias
    Team www.3fragezeichen.de


    Impressum:
    V. i. S. d. P. G.: Sven Bodin, Körtestr. 26, 10967 Berlin


    Kontakt über unser Kontaktformular


    PS: Wenn auch ihr eine private Homepage betreibt können wir euch nur empfehlen, umgehend sämtliche Bilder von der Seite und vom Server zu löschen, für die ihr nicht selber die Rechte am Bild nachweisen könnt - im Klartext: die ihr persönlich mit euren eigenen Fotoapparat gemacht habt.


    Wer uns bei der Bewältigung der Kosten für den Rechtsstreit unterstützen möchte, kann sich gerne über das o. g. Kontaktformular an uns wenden.

  • Zitat

    Original von DRY
    Das ganze hat mit dem Rechtsstreit rund um die ??? wohl nichts zu tun haben. Hier geht es scheinbar um anderweitige Urheberrechtsverletzungen.


    der rechtstreik hat das alles erst zum rollen gebracht. rechtsanwälte suchen nachdem kleinsten fehler und mahnen diese sofort mit geldstrafen an. vor ein paar jahren hat man eine brief gekommen und eine frist und das wars und ist der ton schärfer geworden und es wir gleich mit hohen geldstrafen gedroht.

  • Zitat

    Original von pops
    Nein, besagter Rechtsstreit hat auch nix ins Rollen gebracht. Sowas nutzen div. Anwaltsfirmen um mal ne schnelle Mark zu machen.


    das stimmt, "solche" menschen gibt es ja auch noch.


  • Das ist richtig - leider muss man sagen. Bei einer Drohung allein bleibt es allerdings zumeist nicht.


    Verbindungen mit dem drei ??? Rechtsstreit gibt es aber dennoch eher keine.

  • Zitat

    Original von Prof. Snape


    Tat es in zumindest einem Fall nicht.


    Tja, ist schon schwierig mit den 3 Fragezeichen, aber in dem Fall ist die ganze Seite so ausgelegt, da werden nicht nur Cover gezeigt etc., das ist schon gravierender, befürchte ich. :(


    Nur schade, dass Fanseiten darunter leiden müssen.


    Aber es klingt ja irgendwie wirklich so, dass da nur jemand das schnelle Geld machen will.

  • Saubere Leistung meine Herren. So muss anständige Rechtspflege aussehen! :respekt: :wand:


    Was für eine feine rechtliche Schieflage wir da haben. Traurig! :(
    Einen kleinen Silberstreif am Horizont gibt es indes doch: Die Novellierung des Urheberrechts sieht eine Beschränkung der ersten Abmahngebühr auf 50 Euro vor, sofern die Urheberrechtsverletzung nicht im geschäftlichen Verkehr getätigt wurde. Gebühren im vierstelligen Bereich dürften daher im Falle privater Webseiten bald Geschichte sein. :)
    Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail. So ist der Begriff "geschäftlicher Verkehr", wie schon im Markenrecht, weit zu fassen. Konkret bedeutet dies, dass bereits ein Werbebanner, welches lediglich ein Teil der Kosten für den Betrieb der Seite auffängt, die Beschränkung der Gebühren entfallen lässt. Also auch in Zukunft in diesen Fällen äußerste Vorsicht!!
    Außerdem werden nur einfach gelagerte Fälle, bei denen es lediglich zu einer unerheblichen Rechtsverletzung gekommen ist, erfasst. Hier muss abgewartet werden, wie die Rechtsprechung diese doch sehr weiche Formulierung füllen wird.
    In der Summe sicherlich nicht das gelbe vom Ei, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Längst überfällig sowieso...


    Wichtig: Das neue Recht ist zwar schon durch den Bundesrat aber noch nicht in Kraft. Aktuell gilt also noch der Murks.

    Des kannst net mache, weil das geht fei net. :nene:

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  • Zitat

    Original von Captain Blitz
    Als geschäftlich würde ich etwas ansehen, wenn man davon leben kann. Amazon-Links dürften da sicherlich nicht drunter fallen.


    Das sieht die Rechtsprechung leider anders. Nur wenn beim Link zur Amazon kein einziger Pfennig im Spiel ist, wäre ein geschäftliches Handeln ausgeschlossen. Zur Veranschaulichung: Du handelst bereits im geschäftlichen Verkehr, wenn der Provider auf deiner Seite mittels Popups wirbt.
    Aber keine Panik, wenn du die Einwilligung des Rechteinhabers hast, bist du auf der sicheren Seite. Ob mit oder ohne Werbung, nach aktueller oder künftiger Rechtslage. :)

    Des kannst net mache, weil das geht fei net. :nene:

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  • Zitat

    Original von Quitos
    Aber keine Panik, wenn du die Einwilligung des Rechteinhabers hast, bist du auf der sicheren Seite. Ob mit oder ohne Werbung, nach aktueller oder künftiger Rechtslage. :)


    Davon gehe ich mal aus, denn wenn ich was besprechen, dann muss ich da auch ein Cover mitliefern, egal wie übel die Kritik ausfällt. :)