Ausschnitte in Rezis

  • Nein, das heisst nicht, dass es hier um die Auswertung der Körbchengröße in Titelillustrationen von FAITH geht ... Das hatten wir schon mal anderswo.


    Rezis im Internet sind irgendwie nicht ganz das, was sie sein könnten. Wenn ich eine Hörspielkritik im Radio höre, ist sie dann besonders gut, wenn sie den redaktionellen Teil auch mal durch Ausschnitte passend illustriert -- und zwar positiv oder negativ. Warum nicht auch in einer geschriebenen Rezi eingebundene Auszüge aus dem Hörspiel? Dann könnte man als Hörer sich doch wunderbar selbst ein Bild machen, was genau der Rezensent genial oder blöd findet, und ob die Leistung des Sprechers oder das Sounddesign wirklich so toll oder durchschnittlich ist.
    Das würde zudem den Lesespaß echt aufwerten!


    Was haltet Ihr davon, eine Rundumfrage bei Labeln zu starten, ob sie bereit wären, jedem Rezensenten zu gestatten, insgesamt drei Minuten des besprochenen Hörspiels, am Stück, oder in bis zu drei Teilen (ohne Musik --> GEMA?) selbst auszusuchen und in eine Rezi einzubauen?

    They call me the Fader. Which is what I'm about to do.

    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. man darf sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Zuerst dachte ich: wieso nicht.. Nur...es macht sich ja kaum noch ein Rezensent heutzutage die Mühe, mehr als drei sinnvolle Sätze zu schreiben. Da wird man sich erst recht nicht die Mühe machen, irgendwas akustisches einzubauen, um näher darauf einzugehen.


    "Ja, da ist eine Handlung, die kann man hören, weil da Sprecher sind und es gibt auch eine Untermalung. So, jetzt hätte ich bitte weiterhin ganz viele Belegexemplare, danke!" :D Sicher kann man da noch was drunter legen. Vielleicht macht es auch Sinn, damit man sich noch weniger Mühe geben muss.


    Aber...es muss geklärt werden, was abgespielt wird, denn ich kann mir durchaus vorstellen, dass gezielt etwas rausgepickt wird, um die Produktion madig zu machen oder schön zu spoilern. Freifahrtscheine gibt es also nicht.


    Ob eine Umfrage Sinn macht, weiß ich nicht. Mir fehlt persönlich sowieso die Zeit, großartig Hörproben abzusegnen. Es gibt offizielle, die sollten eigentlich reichen.


    Außerdem ändern Hörproben nichts an Meinungen. Eine Rezension ist ja durchaus dafür da, um plausibel eine Meinung darzulegen. Wenn der Rezensent das nicht kann, dann ist er einfach falsch.

  • ich höre grundsätzlich keine Hörproben, dafür ist mir meine Zeit zu schade.


    Aber die Idee von Fader finde ich sehr gut, habe aber auch erhebliche Zweifel daran, dass sich die Hobby- und Baukastenrezensenten diese Mühe machen.


    Rechtlich würde ich sogar vermuten, dass Ausschnitte für eine Rezension von ein paar Sekunden gar nicht der Zustimmung des Labels bedürfen.

  • Es ist aber doch viel einfacher anhand eines kurzen Ausschnitts etwas spezielles darzustellen anstatt umständlich das Gehörte beschreiben zu müssen. Gerade bei Podcast-Formaten wie Ohrcast und Co. fände ich das schon sinnvoll. Angst davor zu haben, das man sich Stellen rauslockt um was madig zu machen finde ich unberechtigt. Wenn man was madig machen will kann man das auch ohne Ausschnitte.

  • Rechtlich würde ich sogar vermuten, dass Ausschnitte für eine Rezension von ein paar Sekunden gar nicht der Zustimmung des Labels bedürfen.


    Doch, tun sie. Das ist mein eigenes Hab und Gut und wenn das, egal wie lang es ist, ungefragt genutzt wird, gibt es was in die Zähne. :D Rechtlich natürlich.

  • Interessante Frage ob man das nicht ohne Zustimmung machen kann. Es geht ja um redaktionelle Nutzung und die könnte mit Quellenangabe und Einschränkung der Länge eh schon erlaubt sein. Traut sich dann nur wieder keiner.


    Und was sollen ein paar Sekunden bringen? :D

  • Doch, tun sie. Das ist mein eigenes Hab und Gut und wenn das, egal wie lang es ist, ungefragt genutzt wird, gibt es was in die Zähne. Rechtlich natürlich.

    Da solltest du dich wohl nochmal durch einen Medienanwalt beraten lassen. Es gibt das sogenannte "Zitatrecht", das auch für Ausschnitte gilt. Solang ein Ausschnitt gewählt wird, der keinerlei Musik enthält (GEMA), ist das durchaus ohne Genehmigung erlaubt. Ich weiß aber leider die Länge nicht mehr, ich glaub es waren 30 Sekunden, bin mir aber nicht sicher...


    Daher darf man ja auch - ohne Genehmigung - das Cover nutzen, wenn man einen Beitrag schreibt.

  • Das musst Du mir bitte erst mal alles belegen, so ganz kann ich das nämlich nicht glauben.


    Es ist auch nicht auf allen Musiken GEMA, wieso sollte man die dann generell nicht einbinden dürfen?


    Das mit dem Cover bezweifel ich auch, denn wieso gibt es dann immer wieder Anfragen, ob man Cover überhaupt nutzen darf.


    Ist jetzt die Frage, wer sich hier mal beraten lassen sollte.


    Warum hast Du denn noch nicht ungefragt Auszüge aus Produktionen benutzt?


    Ich kann jedenfalls niemandem raten, ungefragt Auszüge aus meinen Produktionen zu verwenden.

  • Warum muß ich eigentlich immer alles belegen und du NIE?! :P
    Ich hatte diese Frage mal einen Verlag gestellt, der mir das - leider vor Jahren - genau erklärt hatte.
    Es ist doch logisch: Wenn du für alles eine Genehmigung brauchst, würdest du zu nix mehr kommen...
    ...bzw. dann dürftest du ja auch keinerlei Kritik mehr äußern, sonst könnte man dich ja jederzeit verklagen....


    Die Freiheit, etwas ohne Genehmigung zu dürfen, hängt halt davon ab, ob du einen Beitrag schreibst und es dafür nutzt.
    Das ist bei Doktorarbeiten ja auch so...ein wenig Zitieren ist okay, abschreiben aber nicht...


    Warum ich sie nicht nutze? Das ist sehr viel Aufwand, für nix.
    Interessant wäre es halt für Podcasts. Die Leute, die einen Podcast machen, sollten sich aber selber informieren...


    Wenn ich Ausschnitte verwende, warum Musik meiden?
    Ist das nicht logisch? Ich kann ja nicht wissen, ob sie GEMA-Frei ist....

  • Ein Verlag hat dir das erklärt, soso. Und dein Vergleich ist Blödsinn, weißt Du aber selber auch. Was haben Kritiken mit Cover- oder Audiobeispielerlaubnissen zu tun? Nichts. Ich habe mir damals immer die Erlaubnis eines Verlags eingeholt, die Cover zu benutzen.


    Wir reden hier nicht von Zitaten, sondern vom ungefragten Einbinden von copyrightgeschütztem Material. Da hört der Spaß nun mal auf.


    Es ging nicht um Musik meiden, Du hast einfach behauptet, dass die wegen GEMA nicht verwendet wird. Aber wenn man unbedingt was nutzen will, dann sollte man sich einfach mal schlau machen.


    Die Mühe wird sich aber, wie Du selber sagst, niemand machen. Es macht sich ja kaum noch jemand die Mühe in Schriftform.

  • Ein Verlag hat dir das erklärt, soso. Und dein Vergleich ist Blödsinn, weißt Du aber selber auch. Was haben Kritiken mit Cover- oder Audiobeispielerlaubnissen zu tun? Nichts. Ich habe mir damals immer die Erlaubnis eines Verlags eingeholt, die Cover zu benutzen.



    Hör auf, immer das zu lesen, was du lesen willst, danke.


    Es geht darum, das es in Deutschland _erlaubt ist_ Dinge für BEITRÄGE (Audio, Text, Video) zu nutzen. Wenn ich einen Beitrag erstelle, darf ich zitieren und damit ist durchaus nicht einfach ein schriftliches Zitat gemeint. Ich darf das Produkt - ohne Genehmigung - abbilden (also oft Cover), ich darf Audiofiles nutzen (aber nur GEMA-freie Files). Das nennt man im kleinen Rahmen ZITAT.


    Erneut: Wenn dem nicht so wäre, müsste jeder, für alles, Genehmigungen einholen.


    Genauer kann ich es nicht erklären...


    Es schadet natürlich nie, sich trotzdem Genehmigungen einzuholen, was ich früher auch oft gemacht habe.
    ...und da ich das überall gemacht habe, wurde mir mal von einer netten, kompetenten Frau erklärt, das ich das nicht immer brauche.






    ...bei Rezensenten greift 2)

  • Da fehlt mir bei 2) aber einiges. Welche Länge etc.

    ...so sind Gesetze halt ...
    Ich wußte auch mal die Länge, zumindest Audiofiles, weil ich das mal vor Urzeiten machen wollte.
    Da gab es noch keine Podcasts und einfach nur nen Audiofile einbinden, war mir zu doof...


    Da sind wir auch schon wieder beim Thema: Wenn ich als SCHRIFT-Rezensent ein Audiofile einfach anbiete, ist es dann im Beitrag "eingebunden", vermutlich nicht.
    Beim Podcast natürlich, weil es Audio+Audio ist...

  • Dass man nicht so ohne weiteres urheberrechtlich geschütztes Material nehmen kann, sieht man auch am Beispiel Youtube, wo immer wieder (berechtigt) Sachen entfernt werden müssen.


    Bevor es hier noch mehr ausartet, einfach mal eine ganz sachliche Frage:
    Nennt doch bitte mal Beispiele, wo Sekunden-Clips helfen würden und wo die offiziellen Hörproben nicht weiterhelfen?


    Denn ganz ehrlich, und da spreche ich jetzt nur für Contendo, wir haben schon Mühe genug, 4 offizielle Hörproben zusammenzustellen, die
    - die Qualität zeigen
    - Interesse wecken
    - und am allerschwierigsten: nichts verraten!
    Wir stellen 4 Hörproben online und auf Amazon und anderen Shopping-Kanälen finden sich bis zu 30 weitere Hörproben. Letztere werden leider meist wahllos aus den Tracks genommen und verraten oftmals sogar wichtige Handlungselemente.


    Was möchte man mit Clips in einer Rezi unterstreichen?
    Wären es positive Dinge:
    - tolles Sounddesign: nehmen wir da ein fettes Beispiel, das möglicherweise aus dem Finale ist? Alles verrät, aber geiles Sounddesign hat? Sounddesign besteht ja nicht nur aus einer Szene, sondern auch Details in anderen Szenen.
    - tolle Emotionen: auch hier würden Clips mehr verraten, als Kaufargument bilden.
    - tolle Musik: will man hier jetzt eine Zwischenmusik nehmen oder wie will man das machen?
    - tolle Story: hier müsste man dann minutenlange Clips nehmen, sonst kann man das gar nicht beurteilen
    - tolle Dialoge: hier müsste man dann minutenlange Clips nehmen, sonst kann man das gar nicht beurteilen


    Aber und jetzt kommt die Crux, würde man negative Dinge unterstellen wollen oder darstellen wollen:
    - mieses Sounddesign: man nehme ein Hörspiel mit Kinoblockbuster-Sound und nehme sich die einzige Szene, die in einem geschlossenen Raum spielt, wo bewusst wenig Atmo ist. Oder nehme das Battlestar-Beispiel, solche Szenen gibt es auch in Hörspielen, z.B. auch bei uns, wo mal eine Szene per Überwachungskamera eingespielt wird, als Videoaufzeichnung abgespielt wird oder ein Funkgespräch. Da ist der Sound ein ganz anderer und wenn man das aus dem Zusammenhang präsentiert, wirken solche 10 Sekunden plötzlich vollkommen anders.
    - schlechte Musik: man nehme ein Hörspiel mit Kinoblockbuster-Sound und nehme sich eine Disharmonie in der Musik, die gewollt ist, um etwas zu unterstreichen. Oder eine Szene mit minimierter Musik.
    - schlechte Story: man nehme ein hochgelobtes Hörspiel und nehme sich eine Szene aus dem Zusammenhang gerissten, die vielleicht auch nur ein sekundenlanges Bruchstück war und vielleicht einen Ruhepol bilden sollte oder wo vielleicht eine Figur oder der Hörer mit getäuscht werden sollte, was Handlungsabläufe angeht.
    . schlechte Dialoge: man nehme ein hochgelobtes Hörspiel und nehme sich eine Szene aus dem Zusammenhang gerissten, die vielleicht auch nur ein sekundenlanges Bruchstück war und vielleicht einen Ruhepol bilden sollte oder wo vielleicht eine Figur oder der Hörer mit getäuscht werden sollte, was Handlungsabläufe angeht.


    Ich hätte weder Interesse, noch Zeit, mit jedem Podcast, jedem Rezensenten oder jedem Irgendwas (der einfach just for fun Ausschnitte posten will) abzuklären, ob oder was gepostet werden darf. Damit nichts verraten wird. Damit nichts verfälscht wird.
    Dafür machen wir offizielle Hörproben, dafür gibt es auf Shoppingkanälen Hörproben.
    Dafür verschicken wir an alle Rezensenten, die es möchten, Cover und Infos.
    Es ist schon teils zeitaufwändig genug, überhaupt Rezis zu suchen und zu finden (wir kriegen bei weitem nicht von allen Rezensenten auch Links). Und mittlerweile habe ich es auch aufgegeben, immer wieder auf inhaltliche Fehler (Figuren oder Sprecher werden genannt, die nicht vorkommen), Tippfehler (falsche Schreibweisen von Sprechern), vollkommenen Unsinn (vertauschte Sprecher/Rollen, Nennung von 1-Satz-Hintergrundsprechern während die Hauptsprecher nicht genannt werden) hinzuweisen.

  • Naja, das wird man als Urheber schlecht vorschreiben können welche stellen man dann zu welchem Zweck einbinden dürfte. Wie gesagt, böswillig sein kann man auch ohne Ausschnitte, siehe zB damals eine der ersten Amazon-Kritiken zu MindNapping, denen man direkt angesehen hat, dass es nur darum ging Krawall zu machen und man Sachen gelinde gesagt unsachlich kritisiert hat.
    In Zeiten in denen jeder Blogger und Podcaster sich zum Journalisten und Redakteur erklären kann, fallen solche Ausschnitte wohl unter "Pressefreiheit". Wie gesagt, solange man für eine Berichterstattung Quellen nennt ist zitieren erlaubt. In welchem Rahmen? Keine Ahnung, ich bin kein Fachmann und die wenigsten Rezischreiber werden sich genauer mit der Materie auskennen. Deshalb benutzt ja auch keiner Beispiele, weil man wohl schiss hat gegen irgendwelche Gesetze zu verstoßen.
    Bliebe noch der fragliche Nutzen eines solchen Zitats. Es stimmt schon, eine Hörprobe würde ja schon reichen, im Zweifellsfall wäre eine Einbindung einer Hörprobe beispielsweise in einen Podcast eine gute Lösung für alle. Als Podcast-Konsument wäre natürlich der Vorteil, das man nicht erst suchen muss, sondern bequem einen Ausschnitt zur Erläuterung einer Rezi serviert bekommt. Das man damit Schindluder treiben kann....wie gesagt, wenn man's drauf anlegt kann man auch ohne Ausschnitte böswillig sein, das würde ich jetzt mal nicht so negativ sehen. :)

  • Ich bezweifel, dass das Gesetzt ist bzw. das komplette Gesetz. Denn dann dürfte man ja gleich alles reinkopieren, in voller Länge. Wohl kaum. Das wird schon genauer geregelt sein.


    Das wird sich dann NUR auf Text beziehen.


    Das ist falsch, selbst Filme dürfen im Rahmen von Kritiken mit Ausschnitten zitiert werden, ohne beim Studio in Hollywood nachfragen zu müssen. Ich kann da keinen Ansatz erkennen, wieso für Hörspiele ein Zitat im Rahmen einer Kritik gelten solle. Der Argumentationslinie von Detlef kann man da bedenkenlos folgen aus meiner Sicht.


    Es wäre schön, wenn dadurch wirklich interessantere Podcasts und Rezis entstehen würden.

  • Das ist falsch, selbst Filme dürfen im Rahmen von Kritiken mit Ausschnitten zitiert werden, ohne beim Studio in Hollywood nachfragen zu müssen. Ich kann da keinen Ansatz erkennen, wieso für Hörspiele ein Zitat im Rahmen einer Kritik gelten solle. Der Argumentationslinie von Detlef kann man da bedenkenlos folgen aus meiner Sicht.


    Es wäre schön, wenn dadurch wirklich interessantere Podcasts und Rezis entstehen würden.


    Die dürfen alle Filme komplett "zitieren"?


    Warum bist Du so scharf darauf, dass sich Hans und Franz an den Produktionen und dem Eigentum der Macher bedienen dürfen?

  • Ist doch im Rahmen von zum Beispiel Videospiel-Rezensionen auch ähnlich, hier werden ebenfalls Ausschnitte aufgezeigt um ein Spiel vorzustellen, um positives beispielhaft herauszupicken, aber auch um Eben Fehler und schwächen an Beispielen zu benennen. Bei diesen Multimillionen Produkten wird im allgemeinen auch keine genauen "längen" freigaben etc. von den Herstellern als "Regeln" rausgegeen, weil sie es, wenn ich mich nicht ganz täusche, schlicht nicht dürfen.


    Anders ist es (im Bereich Videospiele) wenn das Unternehmen dem Rezensenten VOR Veröffentlichung dieses Spiel zur Verfügung stellt, dann dürfen diese in Rahmen eines NDA bestimmte Regeln festlegen, also zum Beispiel "keine Spoiler" (mit genauer Bezeichnung was nicht erwähnt werden darf. Dauer der zusammenhängenden Einspieler usw. usw.


    In Rahmen einer Audio-Rezi könnte ich mir sowas bei Hörspielen also schon vorstellen. Ob ich nun erzähle/oder schreibe, dass Sprecher XYZ gar schrecklich spielt, dann könnte man dies einfach an einem Einspieler aufzeigen und der Hörer kann direkt entscheiden ob er es ähnlich sieht. Das gleiche natürlich auch bei positiven Beispielen.