Tod und Verwertung

  • Was ich mich frage ist, wie sieht die Verwertung und die Rechte der Verwertung nach dem Tod eines Sprechers genau aus?


    Hat man eine Abtretungserklärung ist die Sachlage klar.
    Hat man den Sprecher einmalig bezahlt, dann sollte zumindest projektbezogen die Sachlage auch klar sein.
    Was passiert dann aber mit Folgeverwertungen?


    Mir ist klar, dass man zum Teil auf jede Menge Material sitzt, dass oft als CD erscheint. Wird nun nach ein paar Jahre ein Deal mit Amazon & Co. gemacht,
    wird ja nichts mehr an den toten Sprecher augeschüttet. Theoretisch müsste selbst nach dem Tod die Verwertungsrechte, ohne Abtretungserklärung, bei Kindern und/oder Erben liegen.


    Wir sitzen zum Teil auf vielen alten Sachen, die in absehbarer Zeit durchaus erneut verwertet werden könnten, nur wie geht man damit um?

  • Das ist eigentlich alles abgedeckt. Im kommerziellen Bereich ist sowieso alles klar, da werden die Rechte abgetreten und gut ist, aber auch im Radiobereich ist alles im Prinzip klar geregelt, da die Sprecher stets neu vergütet werden, wenn ich das richtig im Kopf habe. Wird etwas auf CD veröffentlicht, was damals im Radio lief, muss man alle Beteiligten nochmal entlohnen bzw. man zahlt dem Sender eine gewisse Summe und evtl. verteilt der das dann wieder oder man muss sich an die Erben wenden usw.


    Aber im Prinzip ist alles geregelt.


    Was aber meinst Du mit Wird ein Deal mit Amazon & Co" gemacht? Mit denen wird kein Deal gemacht, die haben ja nichts mit den Rechten und Lizenzen zu schaffen. Das sind lediglich Vertriebs- und Verkaufskanäle, mehr nicht.

  • Ich schrieb vom Tod des Sprechers bzw. nach dem Tod.


    Oft sind eben nicht alle Verwertungsrechte abgedeckt, sondern nur nur bestimmte Medien. Also z.B. Hörspiel.
    Damit ist alles klar, zumindest was Hörspiel angeht. Wenn jetzt der Sprecher stirbt, und es eine weitere Verwertung z.B. in Form von Ausschnitten für eine Messe
    oder Vorlesung/Veranstaltung gibt, ist nicht zwingend dieses Recht mit abgetreten.


    Da, nehmen wir in diesem Fall an, die Abtretungserklärung nur das Hörspiel betrifft.
    Was jetzt?
    Es liegt keine explizite Abtretung für eine Veranstaltung vor, wir möchten aber das Material dafür einsetzten.
    Ja,ja, wo kein Kläger usw. Mitbekommen wird das wahrscheinlich auch keiner, aber wenn ich es sauber machen möchte, wie ist denn die Situation zu beurteilen?
    Müsste man einen Erben fragen? Denn nur weil der Sprecher tot ist, ist das Material nicht plötzlich komplett frei.



    Bezüglich Amazon. Nein, das ist eben nicht geregelt. Viele Verlage haben klare Verträge, um bei Hörspiel/Hörbuch zu bleiben, in denen geklärt ist, wie die Vergütung und Verwertung auf
    CD/DVD geregelt ist. Einige Verlage haben sogar geklärt, was passiert, wenn es als Download verwertet wird.
    Es gibt aber noch sehr viele Verlage, die keine Downloadverwertung vertraglich geregelt haben. Wenn man also bei Audible/Amazon nachträglich verkaufen möchte und der Sprecher ist verstorben, gibt es keine vertragliche Regelung für diese Verwertung,