Wegen dem, was "reid" geschrieben hat, es geht bei der Privatkopie darum, ob das was kopiert wird, rechtmäßig besessen wird. Und auch der Freund besitzt es rechtmäßig, wenn Du es ihm leihst.
Das klingt logisch.
"Usernamenvergesser" schrieb:Thomas, Du bringst um 1 Uhr Ortszeit nicht nur meine Zitierfähigkeit an ihre Grenzen, sondern auch meine Abstraktionsfähigkeit.
Hehe
"Usernamenvergesser" schrieb:Eine analoge Kopie wie das Abschreiben eines Buches ist ja immer erlaubt.
So ähnlich habe ich das nämlich auch im Hinterkopf. Wobei "abschreiben eines Buches" schon sehr abstrakt ist, ich denke da eher Aufnahmen auf Musikkassetten oder Filme auf VHS. Wobei beim kopieren von Original-VHS-Kassetten evtl. wieder die Thematik mit der Umgehung eines Kopierschutzes eine Rolle spielen könnte.
"Usernamenvergesser" schrieb:Aber ist das was Du beschreibst eine analoge Kopie? .... Aber die Rekordersoftware XY? Hier müssen wie einen Sachverständigen hinzuziehen
Also ich würde vermuten, das für den Tatbestand "analog" nicht die Art der Aufnahmetechnik relevant ist, sondern die Beschaffenheit des Signals, und die Art, wie es "durchgeleitet" wird. Aber wie gesagt nur eine Vermutung.
Nebenbei glaube ich, das das ganze auch entsprechend für Filme auf Youtube gilt.