Was ist legal und was ist illegal?

  • Leider ist jetzt auch die interessante Diskussion über die Preisvorstellungen bei Hörspielen gleich wieder beim alten Thema gelandet.


    Ich versuche daher mal das Legal/Illegal-Thema in einen Thread zu kanalisieren.


    Mit ganz einfache Fallbeispielen.


    Fall 1: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” als CD gekauft.
    “Darf ich mir davon eine mp3-Datei rippen?” - Ja.
    “Darf ich die CD an meine Freunde verleihen?” - Ja.
    “Darf ich die mp3 auf einem USB-Stick oder dergleichen verleihen?” - Ja
    “Darf ich die mp3 an Freunde verschenken?” - Ja, sofern der Kreis überschaubar bleibt und es sich wirklich um Freunde handelt. Der virtuelle Facebookfreund “Allessauger88” gilt nicht als Freund.
    “Darf ich die mp3 auf einen One-Click-Hoster ins Netz stellen?” - Nein
    “Darf ich das auf youtube hochladen?” - Nein
    “Darf ich das Original im Gebrauchtmarkt verkaufen, obwohl ich es mir gerippt habe” - Ja
    “Und die Kopie behalten?” - Ja


    Fall 2: Du willst das seltene Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Rache der Zombiekinder von Sherlock Holmes” hören und suchst es verzweifelt.
    “Darf ich es auf youtube anhören, wenn ich es da finde?” - Ja
    “Darf ich es mir von youtube mit keepvid, dragit oder sonst irgendeinem Filegrabber runterziehen?” - Nein
    “Darf ich bei youtube die "analoge Lücke" ausnutzen?” - Strittig und je nachdem, wie. Siehe hier
    “Und was ist mit anderen Streamdiensten wie Spotify?” - Auch nein.
    “Darf ich es mir von einem Freund holen?” - Ja, wenn er es legal besitzt. Nein, “Allessauger88” gilt wieder nicht als Freund.
    “Darf ich es mir von einem One-Click-Hoster runterladen?” - Nein
    “Auch dann nicht, wenn es 50 Jahre als ist und es es gar nicht käuflich zu erwerben gibt?” - Nein, auch dann nicht.


    Fall 3: Du willst das experimentelle Radiohörspiel “Komatrinker, Zombiekinder, Sherlock Holmes – Ein Hörstück” haben.
    “Darf ich es mit dem Kassettenrekorder aufnehmen” - Ja
    “Darf ich es mit dem Festplattenrekorder aufnehmen” - Ja
    “Darf ich es mit der einer Software aufnehmen” - Ja
    “Darf ich es meiner Radiocloud beim Anbieter Phonofan2000 hinzufügen” - Ja
    “Darf ich damit alles machen, was im Fall 1 erlaubt ist?” - Ja
    “Darf ich damit mehr machen, als im Fall 1 erlaubt ist? Weil es ist ja nix kommerzielles, bloß Radio” - Nein, das macht keinen Unterschied.


    Fall 4: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” in der Bibliothek ausgeliehen.
    “Darf ich mir davon eine Kopie machen?” - Ja (siehe Diskussion)
    “Darf ich die behalten, nachdem ich das Hörspiel zurückgegeben habe” - Ja


    Fall 5: Du hast das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” als Rezensionsexemplar für Deinen Blog www.allehoerspielesindehsuper.de zugeschickt bekommen.


    Fall 6: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” als mp3-Download gekauft.
    “Darf ich das Ding im Gebrauchtmarkt verkaufen?” - Nein. Allerdings ist das nicht ausjudiziert, die Verbraucherzentralen haben einen Prozess vor dem Landgericht verloren, aber das geht wohl bis zum Europäischen Gerichtshof, der in Sachen Software-Downloads bekanntlich anders entschieden hat. Zudem hängt das natürlich von den AGB des Verkäufers ab.


    Das Ganze ist völlig wertneutral und OHNE GEWÄHR. Ich habe zwar mit einem Anwalt geredet, bin aber keiner :D Falls jemand einer Antwort konkret widersprechen möchte, nur zu.

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  • Fall 4: Du hast Dir das Hörspiel “Die drei Komatrinker und die Zombiekinder von Sherlock Holmes” in der Bibliothek ausgeliehen.
    “Darf ich mir davon eine Kopie machen?” - Ja
    “Darf ich die behalten, nachdem ich das Hörspiel zurückgegeben habe” - Ja


    Soweit ich weiß, darf man dies eben NICHT!


    Zitat

    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html

  • Spannend! :)


    Was ist "öffentlich zugänglich"? Eine Bibliothek ist ja nur für die Mitglieder zugänglich, meist gar nur gegen Gebühr.


    Ich hab im Kopf, dass ich den Fall mal im TV in einer Show über Rechtsirrtümer gesehen habe und die sagten, es sei erlaubt.


    Werde versuchen, kompetenten Rechtsrat einzuholen und da nochmal nachzuhaken.

  • Was ist "öffentlich zugänglich"? Eine Bibliothek ist ja nur für die Mitglieder zugänglich, meist gar nur gegen Gebühr.


    Nur das "nach Hause nehmen" von Medien findet gegen Gebühr statt. In Deutschland kannst du in eine Bibliothek gehen und ein Buch lesen, ohne Geld zu bezahlen. Jeder kann das = öffentlich.

  • Meinem halbwegs gesunden Menschenverstand nach wäre eine Bilbiothek auch öffentlich zugänglich ;)


    Aber wenn mein Gedächtnis mit keinen Streich spielt, dann hat dieser Mann im Fernsehen behauptet, dass das was ich im Eröffnunsbeitrag zur Bücherei geschrieben habe, stimmt. Und ich habe es mir ja gerade gemerkt, weils mich so gewundert hat.


    In irgendeinem seiner offensichtlich zahlreichen Lexika der Rechtsirrtümer steht das wohl, falls das jemand im Bücherregal hat, bitte nachschlagen. Oder in die Bücherei gehen 8)

  • Dazu vielleicht eine Grafik, die mir in den letzten Jahren immer wieder begegnet ist:



    Quelle


    Grundsätzlich sehe ich hier schon die Rivalität gegeben, also sind Medien in einer Bibliothek doch auf gewisse Art und Weise Klubgüter. Gleichzeitig sind sie in der Bibliothek selbst allen zugänglich, also öffentliche Güter. Wie seht ihr das?

  • Eine Bücherei ist öffentlich zugänglich, das ist ja kein Geheimclub. :rolleyes:

    Öffentlich zugänglich ja, aber um etwas ausleihen zu können muß man i.d.R Mitglied sein. Ich weiß nicht, ob das die "Öffentlichkeit" im juristischen Sinne einschränkt.


    "Lord_Lenny" schrieb:

    Nur das "nach Hause nehmen" von Medien findet gegen Gebühr statt. In Deutschland kannst du in eine Bibliothek gehen und ein Buch lesen, ohne Geld zu bezahlen. Jeder kann das = öffentlich.

    Ja, du kannst dir auch die CD dort kostenlos anhören. Nur um sie zu kopieren, wird man sie ja normalerweise ausleihen. Wäre aber eine weitere Frage, ob ich mit einem Laptop die CD auch vor Ort kopieren könnte.


    "Usernamenvergesser" schrieb:

    “Darf ich es mir von youtube mit keepvid, dragit oder sonst irgendeinem Filegrabber runterziehen?” - Nein

    Wie sieht es aus, wenn ich davon eine analoge Kopie mache ? Also Audio Out -> Audio in und mit Rekordersoftware XY aufnehmen ?


    "Usernamenvergesser" schrieb:

    Nein, ist kein Unterschied.


    Warum bist du dir da so sicher ?

    "Glaub nicht, ich sei verrückt, Eliot – viele haben merkwürdigere Abneigungen als diese."

  • entscheidend ist, dass das offensichtlich rechtswidrig vor der "klammer" steht und sowohl für hergestellt als auch für öffentlich zugänglich gemacht gilt. der paragraph 53 gilt gemeinhin als bestes beispiel dafür, wie man es nicht macht. Und das meint sowohl satzbau als auch formulierung. erfasst werden sollte hier schlicht die tauschbörse, wo die sachen offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht werden. eine aus der bücherei ausgeliehene cd ist ganz unzweifelhaft eine rechtmässige quelle, alles andere ist schlicht falsch

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Auf den ersten Blick würde ich eine Bibliothek hier auch unten links einordnen. Aber kannst Du uns zu dieser Grafik vielleicht einen Link für etwas mehr Input geben.


    Captain Blitz, darum geht es überhaupt nicht, ich beispielsweise war seit Ende meiner Unizeit nicht mehr in einer Bibliothek und das letzte Hörspiel habe ich mit ausgeliehen als viele User hier noch nicht geboren waren und niemand ahnte, dass eine sogenannte CD mal die Kassette ersetzen wird.


    Juristische Fragen sind sowieso Haarspalterei, aber wen es nicht interessiert, der braucht ja nicht mitspalten.

  • Sorry, aber es ist doch gerade ganz offensichtlich, dass hier Haarspalterei betrieben wird, um irgendwie das Kopieren von geliehenen Produktionen zu rechtfertigen. Langsam muss mal gut sein!


    Sehe ich auch so.
    Wenn ich mir etwas ausleihe und merke "Mensch, dieser John Sinclair ist ja mal ein dolles Hörspiel!". Ja - dann kopiere ich das nicht, sondern lege mir das Original zu.
    Fertig aus!

  • Was hier aber niemand kann oder sind hier Medienanwälte am Start? Ihr könnt ja mal den Dr. Martin Bahr fragen.


    Ich habe immerhin seit Jahren seinen interessanten und höchst empfehlenswerten Rechtsnewsletter abonniert 8)


    Aber der wäre in der Tat der ideale Ansprechpartner. Ich werde ihm schreiben, ob er das Thema nicht in einer der nächsten Ausgaben aufgreifen will.


  • Warum bist du dir da so sicher ?


    Wegen dem, was "reid" geschrieben hat, es geht bei der Privatkopie darum, ob das was kopiert wird, rechtmäßig besessen wird. Und auch der Freund besitzt es rechtmäßig, wenn Du es ihm leihst.



    Wie sieht es aus, wenn ich davon eine analoge Kopie mache ? Also Audio Out -> Audio in und mit Rekordersoftware XY aufnehmen ?


    Thomas, Du bringst um 1 Uhr Ortszeit nicht nur meine Zitierfähigkeit an ihre Grenzen, sondern auch meine Abstraktionsfähigkeit. Das ist wirklich tricky. Eine analoge Kopie wie das Abschreiben eines Buches ist ja immer erlaubt. Aber ist das was Du beschreibst eine analoge Kopie? Ich mein, mit der Aufnahmetaste vom Kassettenrekorder, klar, das ist legal, selbst wenn das auf youtube illegal ist. Aber die Rekordersoftware XY? Hier müssen wie einen Sachverständigen hinzuziehen :D