Sicherungskopien mit verkaufen!?

  • also da habe ich die digitalisierung nicht bedacht, da stimme ich dir bezüglich der sinnhaftigkeit tatsächlich zu. :)


    ändert aber nix dran, dass du ne privatkopie angelegt hast, egal ob analog oder digital und in beiden fällen die kopie mitverkauft würde ;)

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Ich verstehe es auch so, dass der besagte Freund Original und Kopie in einer Auktion angeboten hat. Ob das für jemanden von Interesse ist, ist Nebensache. Es soll ja tatsächlich auch Leute geben die ihr Vinyl selbst digitalisieren können. Der Post bestätigt doch nur das, was wir ohnehin alle schon ahnten, es ist sinnvoller die Hände davon zu lassen da diverse Anwälte es u.U. hinkriegen einem einen Strick daraus zu drehen.

  • . Es soll ja tatsächlich auch Leute geben die ihr Vinyl selbst digitalisieren können. Der Post bestätigt doch nur das, was wir ohnehin alle schon ahnten, es ist sinnvoller die Hände davon zu lassen da diverse Anwälte es u.U. hinkriegen einem einen Strick daraus zu drehen.

    Meine Idee sollte auch niemandem unterstellen, nicht digitalisieren zu können =) Aber wie schon gesagt: Es gibt Leute/Firmen die für das digitalisieren Geld nehmen, also ist die Idee soooo dumm nicht. Grundsätzlich.
    Und dass man es in der Praxis besser lassen sollte, ist glaube ich schon Konsens....

  • auch wenns nicht zum thema gehört: man muss die legalen privatkopien nicht löschen, wenn man das original verkauft. sonst müsste ja auch die mutter die privatkopie löschen, wenn der sohn das original verkauft...

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  • Hier sagt jemand offen, dass er es mit dem Urheberrecht nicht ganz so genau nimmt.....gerade in einer ebay HSP-Auktion gelesen:



    Hier bekommen Sie die einmalige Chance fast alle Kassetten [.............] in einem Komplett Paket zu ersteigern!


    Ich habe alle Kassetten digitalisiert und brauche diese nun nicht mehr!!!!



    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • auch wenns nicht zum thema gehört: man muss die legalen privatkopien nicht löschen, wenn man das original verkauft. sonst müsste ja auch die mutter die privatkopie löschen, wenn der sohn das original verkauft...


    Das halte ich für ein Gerücht.Soweit ich weiß, ist der besitz von Privatkopien nur dann legal, wenn man auch das Original besitzt.Sonst könnte ja jeder, wie hier im Thread schon angedeutet, sich das Original besorgen, Kopie ziehen, Original wieder verkaufen.Oder könnte bei jeder Kopie behaupten, das er das Original mal besaß.

    "Glaub nicht, ich sei verrückt, Eliot – viele haben merkwürdigere Abneigungen als diese."

  • jup, so ist es aber... ich habe ausdrücklich aufs urhg verweisen, also eher kein gerücht. dann zeig mir mal ne stelle, wo geschrieben steht, dass privakopien nur erlaubt sind, wenn man die originale besitzt. man muss das original rechtmäßig zum zeitpunkt der kopie besitzen, sonst nix. anders ist es bei sicherheitskopien von software. da gelten aber ganz andere grundsätze und interessieren hier nicht. da muss ich jedenfalls die sicherheitskopie vernichten oder übergeben bei verkauf.


    nochmal: ich darf zb meiner mutter eine cd brennen, die ich rechtmßig besitze und die keinen kopierschutz hat. dann hat meine mutter eine legale kopie, die sie auch behalten kann, wenn meine cd kaputt geht oder ich sie verkaufe. sie darf sogar selber eine kopie für meinen vater machen, weils ne rechtmäßige privatkopie ist.

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  • dann zeig mir mal ne stelle, wo geschrieben steht, dass privakopien nur erlaubt sind, wenn man die originale besitzt.

    Das ist dann aber gesetzlich eine ziemliche Lücke, die kaum im Sinne der Urheber sein dürfte.
    Denn noch mal : so kann ich mir ja jederzeit einen Tonträger kaufen, mir eine Kopie machen und ihn dann weiterverkaufen (und die Kopie behalten+nutzen).Das wird sicherlich nicht der Sinn des Urheberrechts sein.
    Des weiteren könnte ich ja dann jede illegale Kopie, die ich besitze bei der Polizei in Fall des Falles damit begründen, das ich das Original irgendwann mal hatte.


    Also ich sehe da eine ziemlich seltsame Umgehensweise mit dem ganzen, vor allem wenn man sich mal überlegt, mit welchem Aufwand (bsp. Tauschbörsen) auch gegen kleinste Vergehen vorgegangen wird.


    Noch spassiger dürfte es im Falle von gemischten Inhalten werden : Wie wäre das beispielsweise bei einer Audio-CD, die auch einen Datentrack mit irgendwelcher Software enthält ?

    "Glaub nicht, ich sei verrückt, Eliot – viele haben merkwürdigere Abneigungen als diese."

  • Thomas76 : Du hast ja Recht, im Sinne des Urhebers ist dieser Teil des Gesetzes sicherlich nicht, aber es gibt da auch noch die andere Partei: Den Käufer/Nutzer der Medien. Es wird kaum durchzusetzten sein, das erstellte (und weitergegebene) Kopien alle vernichtet werden, wenn das Original verkauft, verloren oder zerstört wird. Eventuell lässt sich eine Vorsatzklausel einbauen, deren Auslegung wäre aber schwammig.

  • Thomas76 : Du hast ja Recht, im Sinne des Urhebers ist dieser Teil des Gesetzes sicherlich nicht, aber es gibt da auch noch die andere Partei: Den Käufer/Nutzer der Medien. Es wird kaum durchzusetzten sein, das erstellte (und weitergegebene) Kopien alle vernichtet werden, wenn das Original verkauft, verloren oder zerstört wird. Eventuell lässt sich eine Vorsatzklausel einbauen, deren Auslegung wäre aber schwammig.


    Meiner Meinung nach lieber so, als direkt dieser wilden Kopiererei Tür und Tor zu öffnen.

  • Erstmal sollte man lernen die Begrifflichkeit auseinander zu halten:
    Die auf dem Speichermedium gesicherten Daten werden als Sicherungskopie, engl. Backup, bezeichnet. Dieses gilt ausschliesslich für Software.


    Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet. Welches sich nicht auf Software bezieht, sondern auf audio-/visuelle Medien.


    Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.
    Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.


    Der Gesetzgeber hat in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
    Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Da gibt es rege Diskussionen zu dem Thema, denn ein geknackter Kopierschutz ist nicht zwingend wirksam.
    Wobei dieser Passus in Augen vieler Juristen nur gemacht wurde, damit die Industrie nicht einfach nur schreibt "Kopiergeschützt" und dann damit rechtliche Ansprüche geltend machen könnte ohne das ein wirklicher Kopierschutz vorhanden ist.


    Was sagt das jetzt zum Thema:
    Ich kaufe mir eine nicht kopiergeschützte CD/DVD. Dann rippe/kopiere ich diese und schliesslich verkaufe ich sie wieder.
    Die Privatkopie ist nun völlig legal.
    Ich könnte sogar bis zu 7 Kopien erstellt haben, welche völlig legal sind und die dann als legale Vorlage für weitere Privatkopien genutzt werden könnten.
    Dieser Part ist völlig legal.


    Nun kommen wir in die Grauzone:
    Ich kaufe mir eine kopiergeschützte CD/DVD. Dann rippe/kopiere ich diese und schliesslich verkaufe ich sie wieder.
    Die Privatkopie ist nun nicht mehr legal. Aber durch das umgehen des Kopierschutz kannst ich zwar zivilrechtlich belangt werden, allerdings nicht strafrechtlich (bei privatem Gebrauch!)
    Sprich mich müsste jemand Zivilrechtlich verklagen. Was im Falle einer Beweisführung recht schwer werden dürfte.


    Nun zum strafrechtlich relevanten Szenario.
    Ich kaufe mir eine nicht kopiergeschützte CD/DVD. Dann rippe/kopiere ich diese und schliesslich verkaufe ich die Kopie.
    Liegt ein solches (gewerbliches) Handeln mit dem Verkauf von Raubkopien vor, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Zusätzlich macht man sich hier ebenfalls zivilrechtlich strafbar und kann von Urheber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

  • Es wird kaum durchzusetzten sein, das erstellte (und weitergegebene) Kopien alle vernichtet werden, wenn das Original verkauft, verloren oder zerstört wird. Eventuell lässt sich eine Vorsatzklausel einbauen, deren Auslegung wäre aber schwammig.

    Rechtlich problemlos durchzusetzen, selbst in der Theorie ist im aktuellen Urheberrecht wohl so einiges nicht.Bestes Bespiel habe ich schon genannt : Wie soll die beweisführung konkret aussehen, wenn ich eine Kopie besitze, das Original nicht, aber behaupte, das ich zum Zeitpunkt der Erstellung der Kopie dass Original noch besaß ? Schwammige und in der praxis zweifelhafte Dinge gibt es da viele, von daher wäre es schön, wenn wenigstens in der gesetzlichen Definition der Sachverhalt klar geregelt wäre.

    "Glaub nicht, ich sei verrückt, Eliot – viele haben merkwürdigere Abneigungen als diese."

  • Rechtlich problemlos durchzusetzen, selbst in der Theorie ist im aktuellen Urheberrecht wohl so einiges nicht.Bestes Bespiel habe ich schon genannt : Wie soll die beweisführung konkret aussehen, wenn ich eine Kopie besitze, das Original nicht, aber behaupte, das ich zum Zeitpunkt der Erstellung der Kopie dass Original noch besaß ? Schwammige und in der praxis zweifelhafte Dinge gibt es da viele, von daher wäre es schön, wenn wenigstens in der gesetzlichen Definition der Sachverhalt klar geregelt wäre.


    In dubio pro reo. Nicht du musst beweisen das Original besessen zu haben, der Ankläger muss beweisen das du es nicht hattest...

  • In dubio pro reo. Nicht du musst beweisen das Original besessen zu haben, der Ankläger muss beweisen das du es nicht hattest...


    Was ja in der Praxis fast immer unmöglich sein dürfte.So etwas meinte ich beispielhaft mit tlw. seltsamen gesetzlichen Vorgaben.

    "Glaub nicht, ich sei verrückt, Eliot – viele haben merkwürdigere Abneigungen als diese."

  • wie soll man denn das verstehen? es ist ein sehr vernünftiger ansatz, dass ein beschuldigter nicht seine unschuld beweisen muss, sondern der staat die schuld. alles andere ist barbarei. ich verstehe daher deinen ansatz nicht. das ist nicht seltsam, das bedeutet rechtsstaat (auch wenn gewisse lobbys das gerne anders hätten)

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Ich würd mich da aus gutem Willen raus nicht in die Nesseln setzen. Verkauf einfach die Originale und lass die Kopien in die Tonne wandern. Könnt sonst ja auch gut passieren, das deine Käufer nicht so anständig sind, sich freuen, die Kopie behalten und das Original gleich wieder vertikken. - Ist ja nicht unbedingt Sinn der Übung die Leute zu so was noch zu motivieren ...

  • Hallo ich noch mal, leider etwas spät


    Ein Freund von mir hat die Kopie natürlich mit einem Original in der selben Auktion angeboten. Der knackpunkt war doch ernsthaft, dass man bei einer Auktion bei Ebay nicht weiß an wen man diese verkauft. Er hatt dass damal nicht ganz verstanden.


    Diese Auktion machte damal deshalb Sinn, da der Käufer die Originalverpakte Folge, welche es nicht mehr im Handel zu kaufen gab hören konnte ohne Sie Etwas im Wert zu senken.