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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2007
Wohnort: NRW
Beruf: Angestellter Familienkasse
Dazu tendiere ich eigentlich sowieso, man muss sich ja nicht unnötig Ärger machen, aber ich dachte ich frage mal...interessiert mich halt.Puh, schwierige Frage. Ich würde nichts von irgendwelchen Sicherungskopien in Ebay schreiben. Leg sie einfach dem Original bei, vielleicht mit einer kleinen Notiz.
Ganz ehrlich, ich würde es lieber bleiben lassen. Ich weiß von diversen Medienanwälten, dass sie u.a. auf solche "harmlosen" Fälle angesetzt werden. Ich find das zwar auch recht affig, aber ehe du hinterher einen Haufen Ärger hast, lass es lieber. (Oder biete es dem jeweiligen Käufer nach Gebotsende noch an, oder behalte die Kopie im Zweifelsfalle.)
Ernsthaft? Ich hab damals im Rechtskundeunterricht gelernt, dass man bis zu 10 Kopien für den Eigengebrauch völlig legal herstellen darf - bzw. auf Compilations von Musikstücken die einzelnen Titel bis zu 10 Mal insgesamt in die verschiedenen "Mixtapes" einsetzen kann. Über Hörspiele haben wir damals nicht explizit geredet, aber hier sollte es sich doch eigentlich ähnlich verhalten.[...] die Kopie zu behalten, was wiederum eindeutig illegal wäre.
Ernsthaft? Ich hab damals im Rechtskundeunterricht gelernt, dass man bis zu 10 Kopien für den Eigengebrauch völlig legal herstellen darf - bzw. auf Compilations von Musikstücken die einzelnen Titel bis zu 10 Mal insgesamt in die verschiedenen "Mixtapes" einsetzen kann. Über Hörspiele haben wir damals nicht explizit geredet, aber hier sollte es sich doch eigentlich ähnlich verhalten.[...] die Kopie zu behalten, was wiederum eindeutig illegal wäre.
Desweiteren kann ich Folgendes grad nicht belegen, meine aber zu wissen, dass man auch Kopien für den Privatgebrauch von legal erworbenen oder aus Videotheken geliehenen Medien anfertigen darf. Diese ausgeliehenen Medien gibt man ja anschliessend zurück, somit ist hier die gleiche Ausgangssituation wie bei Merikaras Ausgangssituation zu finden, oder nicht?
Richtig, und genau diese Diskussion wollte ich eigentlich nicht erneut anstoßen, aber sei´s drum.
Es wird Zeit, dass dieser Hintertürmauschelei mal ein Ende gesetzt wird.
Zum Beispiel damit sich die Leute freuen und wieder bei mir kaufen. Es geht wie gesagt eigentlich nicht mehr darum, wie ich verfahre, sondern ob man es dürfte.
aber ums auf die praxis zu beziehen: ich würde nix davon schreiben, und vielleicht einfach nix dazulegen, warum auch? wenn du willst, lösch die "sicherheits"kopie, und gut ist
ich würds lassen. zwar darfst du legal eine privatkopie anfertigen. aber ob du die dann mit anbieten darfst, wäre zumindest leicht zweifelhaft. verkaufen/verschenken darfst die die nämlich nicht. nur wenn du ausdrücklich die kopien aus dem angebot rausnimmst, wirds überhaupt legal. und genau da ist dann das risiko, dass das jemand eben anders sieht = klassisches abmahnrisiko heutzutageEs geht wie gesagt eigentlich nicht mehr darum, wie ich verfahre, sondern ob man es dürfte.
Das verstehe ich jetzt aber nicht so ganz: Wenn er die Sicherungskopie in ein und dieselbe Auktion mit dem Original setzt, wieso wird diese attraktiver? Jeder kann sich die Cd selbst brennen so oft er will.Hallo Ihr lieben Hörspielfans
Also ich habe da einen Freund und der hatt sich kurz vor der ruhepause damal von den drei Fragezeichen noch ein zwei "Streich-folgen" auf cd gekauft. Um seine Auktion Atraktiver zu gestalten bot er in einer Auktion nicht nur eine Folge auf CD an, sondern auch diese Folge als "Sicherungskopie".
man könnte jetzt argumentieren, dass er das original und die privatkopie verkauft. das ist nicht erlaubt. darum schrieb ich, dass auf keinen fall ein zusammenhang zwischen verkauf ders originals und der kopie bestehen darf
Zitat
bot er in einer Auktion nicht nur eine Folge auf CD an, sondern auch diese Folge als "Sicherungskopie".
Und das ist dann attraktiv für Leute, die keinen CD-Brenner haben, oder einen Rohling sparen wollen?ich verstehe ihn aber so, dass der freund zum verkauf der originalcd die sicherungskopie beigelegt hat
Zitat
bot er in einer Auktion nicht nur eine Folge auf CD an, sondern auch diese Folge als "Sicherungskopie".
Sorry aber irgendwie sind für mich beide möglichen Varianten der Auktion Blödsinn....
Ja, aber von einer Schallplatte oder MC. Da läge die "Attraktivitätssteigerung" der Auktion ja eindeutig in der Tatsache, dass die Digitalisierung des Hörspiels quasi im Preis mit drin ist, und man die Schallplatte/MC gleich noch als MP3 bekommt.vielleicht stehe ich jetzt auf der leitung, aber wolltest du nicht auch die kopie beilegen?
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