Wochen vor VÖ verkaufen - unlauterer Wettbewerb?

  • Hallo,
    warum schreibt ihr das die Folge Tokatas Todesspur erst in einer Woche kommt? Die hatte ich gestern schon im Briefkasten.
    Und ich muss sagen es enttäuscht mich immer mehr was die von WortArt sich da zusammen"reimen"


    Ganz einfach, weil das offizielle Erscheinungsdatum der 14. Januar 2011 ist.

  • Ach stimmt ja, nur mit Abo bekommt man die früher. Aber was mich nun wundert ich war Samstag nachmittag im Saturn, da hatten die das Hörspiel aber auch schon im Verkauf.
    Daher wunderte mich die Aussage.
    Kann es sein das es da regional Unterscheide gibt?

  • ....das liegt daran, das es a) zwei VÖ-Termine gibt (Einzelhandel/Buchhandel) und b) Es den Händler sowieso gar nicht interessiert, wann die VÖ ist. Wenns da ist, wirds oft reingestellt. Ist zwar nicht legal, aber es stört halt auch die Hersteller selten...


    Das wäre eh mit irrsinnigem Aufwand verbunden, das zu kontrollieren, da lässt man es lieber gleich sein, denke ich mir.


    Und ehrlich, wer meldet sowas? Fans freuen sich, wenn man es schon vor VÖ bekommt und da wird nicht die Hörspiel-Stasi kommen. :D

  • Zitat

    Und ehrlich, wer meldet sowas?


    Zum Beispiel Mitbewerber die dadurch eventuell weniger verkaufen.
    Ich erinnere mich an den Fall gerade im letzten Monat, als hier bei uns Shops vor Verkaufsstart, der sollte am darauf folgenden Montag um 00:00 Uhr sein, die Waren bereits Freitags verkauft haben. Was im Prinzip eh völlig witzlos war, da dieses Spiel eh erst zum regulären Start freigeschaltet wurde.
    Die durften richtig gut Konventionalstrafe zahlen.
    Die haben sich an unsere Kanzlei gewandt, aber da war nicht zu machen. Die mussten zahlen.

  • Bei Hörspielen weiß ich es nicht, aber bei meinem letzten Arbeitgeber wurde penibel darauf geachtet, das keine DVD's oder Musik-CD's vorher in den Verkauf gelangten. Und es wurde auch nach den Mitbewerbern geschielt und mein Filialleiter wollte auch schonmal Meldung machen (ob er es getan hat, weiß ich allerdings nicht). Bei einigen Titeln waren die Konventionalstrafen nicht ohne.

  • Das wäre eh mit irrsinnigem Aufwand verbunden, das zu kontrollieren, da lässt man es lieber gleich sein, denke ich mir.


    Wurde ja schon über mir erklärt.....natürlich machen das die Verlage sehr sehr selten. Die Mitbewerber dagegen schon sehr häufig (allerdings bei Filmen eher als bei Hörspielen). Denn dadurch entsteht schließlich ein Nachteil. Das die Abos früher ankommen, hängt mit der Grauzone zusammen. Es darf der Versandtweg eingerechnet werden, der 1 - 3 Tage entspricht, weshalb die Ware 3 Tage vor VÖ rausgehen darf und daher oft auch früher ankommt. Wobei die Hörspiel-Abos wohl noch früher losgeschickt werden, was ebenfalls - theoretisch - Ärger geben könnte. Im Falle von Hörspielen ist aber nicht das so große Geld zu machen, aber auch hier wäre eine Konventionalstrafe möglich, sofern ein Mitbewerber dies dem Verlag mittteilt..

  • Zitat

    sofern ein Mitbewerber dies dem Verlag mittteilt


    Das hat mit dem Verlag nicht viel zu tun. Denn der kann sich ja nicht über geltendes Wettbewerbsrecht hinwegsetzen.
    In diesem Falle liegt ja eine Wettbewerbsverzerrung vor, wenn ein Versandhändler besondere Vorteile erlangt, so dass ein fairer Wettbewerb nicht mehr stattfinden kann.
    2-3 Tage ist im Versandhandel noch im üblichen Rahmen, aber 1-2 Wochen, das ist definitiv Wettbewerbsverzerrung.


    Zitat

    In Sachen Sinclair gibt es mit Sicherheit eine Absprache zwischen der Romantruhe und Lübbe Audio.


    Wenn dem so wäre, dann wäre das ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

  • Wenn dem so wäre, dann wäre das ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.


    Das wäre dann auch nicht so sinnig, wenn dem so sein sollte.


    Aber wie erklärst Du es dir, dass die Romantruhe immer so früh ausliefert?

  • Zitat

    Aber wie erklärst Du es dir, dass die Romantruhe immer so früh ausliefert?


    Zitat

    ....das liegt daran, das es a) zwei VÖ-Termine gibt (Einzelhandel/Buchhandel) und b) Es den Händler sowieso gar nicht interessiert, wann die VÖ ist. Wenns da ist, wirds oft reingestellt.


    Ich denke die versenden wenn Sie die Ware bekommen, evtl. sogar um die Lagerfläche so klein wie möglich zu halten. Solange es mit den anderen Versendern keine Probleme gibt ist, denn der Verlag wird sich ganz sicher rechtlich gegen Regressansprüche abgesichert haben.
    Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Ausserdem, wer sagt denn das ich mein Abo bei der Romantruhe habe?


    Und was den Saturn angeht, die haben hier mächtig Konkurrenz von Real, Media Markt und Galeria Kaufhof, also faktisch überhaupt keine. Da wird das wohl kaum einer melden.

  • Ich denke die versenden wenn Sie die Ware bekommen, evtl. sogar um die Lagerfläche so klein wie möglich zu halten.


    Das kann ein guter Grund sein.


    Zitat

    Ausserdem, wer sagt denn das ich mein Abo bei der Romantruhe habe?


    ?( Habe ich das gesagt? Es geht hier einfach darum, dass einige Leute ihre Sachen früher bekommen, u.a. die Abokunden der Romantruhe.

  • Romantruhe arbeitet schon seit zig Jahren mit Lübbe zusammen. Deshalb werden sie vorzugshalber mit neuer Ware beliefert. Und daran ist nichts strafrechtliches.


    Da du zwar nicht geschrieben hast woher du die neue Folge schon hast, bleibt aber die Schlussfolgerung, dass es sich um RT handelt. Denn, wenn viele sie am Samstag in ihrem Briefkasten haben, bleibt ja nur RT. Ich kenne sonst keinen Versand, der die gleichen Bedingungen auch mit Lübbe vereinbart hat.

  • Zitat

    Romantruhe arbeitet schon seit zig Jahren mit Lübbe zusammen. Deshalb werden sie vorzugshalber mit neuer Ware beliefert. Und daran ist nichts strafrechtliches.


    Amazon z.B. hat wahrscheinlich einen höhren Absatz als RT, dürften die darum besser oder bevorzugter behandelt werden?


    Zitat

    § 3 UWG - Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
    (1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.


    Was der Fall wäre, wenn RT "vorzugshalber mit neuer Ware beliefert" werden würde.

  • Da muß man "spürbar ... beeinträchtigen" definieren. Dann dürften beispielsweise Pop.de und Ohrkino nicht irgendwelche Angebote vom Stapel lassen. Wenn man schon Wochen vorher ankündigt, dass es Vorzugspreise gibt und dann nochmal billiger im Paket und nochmal billiger im Abo und noch ein Gutschein mitdabei. Denn das beinträchtigt den jeweils anderen Anbieter ja auch. So denke ich nicht, dass es "spürbar" ist, wenn man Ware ein paar Tage vorher rausbringt als die Konkurrenz. Das wird wohl alles noch im Rahmen des Möglichen sein. Ansonsten würden sich ja alle seit Jahren rechtswidrig verhalten.

  • Zitat

    Da muß man "spürbar ... beeinträchtigen" definieren.


    Das kann ich nur von dem mir bekannten Fall im Bezug auf dieses nicht näher zu betitelnde Spiel sagen.
    Da wurden aufgrund der Vorabverkäufe massenhaft Online-Bestellungen storniert oder die Annahme verweigert.
    Ist doch wohl klar das die sich da an die Wettbewerbszentrale wenden.


    Wenn das ganze über den Preis läuft, dann ist das prinzipiell ok, aber zum Beispiel der Verkauf eines Markenartikels unter Einkaufspreis ist unerlaubt, wenn der Verbraucher mit der Ware genaue Preisvorstellungen verbindet und das Angebot nicht als Sonderangebot gekennzeichnet ist.


    Allerdings wäre es eben halt unlauterer Wettbewerb wenn eine Ware schon vor Markteinführung verkauft wird.
    Mag ja sein das diese in der Hörspielbranche etwas anders gehandhabt wird.
    Ich habe schon erlebt das Autohändler extra Leute darauf angesetzt haben, Probefahrten mit einem bestimmten Fahrzeug zu machen, natürlich vor dem Erstverkaufstag, nur um dem Mitbewerber die Wettbewerbszentrale auf den Hals zu hetzen.


    Es kann aber ebenso sein das andere Onlinehändler gar nicht wissen, das manche Hörspiele verfrüht geliefert worden sind. Und zu den Shops hier in der Region, wie gesagt, das ist halt kein Konkurrenztkampf, da alle zur Metro Group gehören.