Fehler bei der CD!

  • Hallo,



    da ich kein passendes Forum fand, poste ich mal hier. Ich hoffe, mir kann jemand helfen oder mir einen rechticlhen Hinweis geben.


    Ich habe mir die CD Hercules Poirrots und Miss Marples Weihnachten gekauft, leider ist CD 2 ewtas defekt, sie hört sich komisch an. Ich habe den Bon nicht mehr, bekomme sie also bei Media Markt nicht mehr umgetauscht, das habe ich probiert. Der HörVerlag antwortet nicht auf meine Mail. Mittlerweile habe ich von einem Hörbuchladen erfahren, dass die CD 2 wohl eine Fehlproduktion sein muss, da sie bei zwei weiteren Kunden kaputt ist. Was habe ich nun für rechtlich Möglichkeiten, eine neue CD zu bekommen?



    Lg Eure BobAndrews

  • Geh einfach noch mal zu dem Laden in dem du die CDs gekauft hast und nimm einen Zeugen mit, der beim Kauf dabei war. Am besten ist es wenn Du das Datum des Kaufs noch weisst. Dann können die bei Media Markt im Computer nachgucken ob es stimmt.
    Dann schilderen den Fall sachlich und notfalls sollen die die CD einfach mal einlegen und kontrollieren. Ist der Fehler da MÜSSEN sie umtauschen, auch ohne Kassenzettel.
    Wenn sie sich Querstellen, einfach mal den Abteilungsleiter verlangen, das hilft meistens sofort.


    Bei mir hat das bisher immer geklappt.
    Viel Glück ;)

  • Zitat

    leider ist CD 2 ewtas defekt, sie hört sich komisch an.


    Inwiefern hört die CD sich komisch an? Rauschen, dumpf, ruckelt sie? DIe Frage ist, ob das ein Schaden an der CD ist, zB Kratzer auf der CD-Fläche versucht durch zB Transportschäden oder ob das schon ein Produktionsfehler ist. ZB das die Abmischung schief gelaufen ist und alles dumpf klingt oder so etwas in der Art. Bei letzterem müsste Dir eigentlich auch der hörverlag selbst Ersatz liefern. Desweiteren: was würde Dir ein Umtausch der CD nutzen, wenn durch einen Produktionsfehler die Ganze Charge defekt ist? Ich würde definitiv beim hörverlag am Ball bleiben und die mit Mials nerven. :)


    Das aber nur meine Einschätzung, ich bin kein Fachmann. Jemand ne richtigerererere Methode am Start?

  • Rechtlich hat Teddyknutschel recht. Man braucht keinen Kassenbon/Quittung. Man muss nur irgendwie nachweisen können, dass man das Produkt dort gekauft hat wo man reklamiert. Da reicht dann ein Zeuge oder das Etikett/Preisaufkleber. Desweiteren muß der jenige Umtauschen oder Geld zurück geben bei dem man das Produkt gekauft hat. Als Ambieter verpflichtet er sich als Gewährleister. Was Blackmail anspricht ist allerdings auch richtig. Wenn es ein Produktionsfehler ist nutzt ein Umtausch nichts. Dann kannst du aber trotzdem das Geld zurückfordern. Denn es gilt : "Fehlerhafte Ware -egal welche- kann man immer reklamieren, AUCH wenn sie preisreduziert ist! §§ 437 (und folgende) BGB. Das gilt auch für Medien-Ware". Weigert sich der Händler, einfach den Vorgesetzten verlangen. Weigert der sich auch. Kann man auch mit der Polizei drohen. Warum auch nicht. Es geht ja schließlich um Geld und nicht um Brotkrümel. Wenn es freiwillig nicht geht muß man seine Ansprüche anders geltend machen.