Hat irgendwer die Titelmelodien als Noten? Oder Links dazu?

  • halt die drei ersten. folge 004, folge 022 und 103. waere aber natuerlich super, wenn du mir da aushelfen koenntest. krieg die nicht aus den tiefen des netzes geborgen, brauch sie auch nur ganz einfach, also wirklich nur die anfangsmelodien.

  • Noten urheberrechtlich geschützter Werke dürfen grundsätzlich nicht kopiert und fotokopiert werden, auch nicht zum privaten Gebrauch.
    Es gibt aber bisher 4 Ausnahmen:
    Diese bestehen darin, dass entweder die Kopie zur Aufnahme in ein Archiv vorgenommen wird.
    Dann aber muss die Kopie von einem eigenen Exemplar hergestellt werden ,Kopien von entliehenen Exemplaren sind nicht zulässig, und die Aufnahme in ein Archiv geboten sein.
    Dies ist allerdings in der Regel nie der Fall, da immer auch die originale Kopiervorlage in das Archiv eingestellt werden kann.


    Oder – zweite Ausnahme – Originalausgaben des Notenwerkes sind seit mindestens zwei Jahren vergriffen. Aber auch dieser Fall dürfte in der Praxis nur selten relevant sein, da Werke in der Regel zumindest noch antiquarisch erhältlich sind und somit nicht als „vergriffen“ angesehen werden.


    Dann sind da noch Pfaffen, die für den Gottesdienst oder gottesdienstähnlichen Veranstaltungen (wie Trauungen oder Taufen) einzelne Lieder und Texte aus den amtlichen Gesangbüchern sowie sonstige zum Gemeindegesang bestimmte Lieder und Texte kopieren dürfen.


    Und zum Schluss die Lehrer, die dürfen nur dann ohne ausdrückliche Genehmigung kopieren, wenn sie an einer staatlichen Schule (nicht Musikschule, Konservatorium oder
    Hochschule) tätig sind und die Kopien ausschließlich für den Unterrichtsgebrauch maximal in Klassenstärke herstellen.


    Das gilt auch wenn man sich die Notenblätter quasi selbst erstellt. Denn der Ursprung ist ja geschützt.


    Hier gilt auch nicht das Recht auf Privatkopie, denn das gilt nur für Audio-Visuelle Tonträger, die für Printwerke.

  • das umschreibt aber bislang nur den Fall, dass Originalnoten vorhanden sind / zur Verfügung stehen... die Frage ist, wie es sich verhält, wenn man anhand der Musik ein eigenes Arrangement erstellt... ich denk da wird die Rechtslage wieder schwammig (hab aber zugegebenermaßen keine Ahnung)... aber es geht ja, wenn ich das richtig verstanden hab, um eine private Hommage...

  • Zitat

    Das gilt auch wenn man sich die Notenblätter quasi selbst erstellt. Denn der Ursprung ist ja geschützt.

    stimmt nicht so ganz, denn abschreiben von notenblättern ist erlaubt (§ 53 IV a UrhG).

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Zitat

    stimmt nicht so ganz, denn abschreiben von notenblättern ist erlaubt (§ 53 IV a UrhG).


    Dazu müssten die Noten aber vorliegen, meineswissens gilt das nicht wenn man die Noten aus dem Stück "raushört" und dann aufschreibt. Vor allem dann nicht, wenn man es dann weitergibt.
    § 53 VI UrhG

    Zitat

    aber es geht ja, wenn ich das richtig verstanden hab, um eine private Hommage...


    Das hat bei Druckwerken nix zu sagen. Da gibt es keine Privatkopie.


    Die Bekloppten von der Gema versuchen jetzt ja sogar schon KiTa´s und Kindergärten zu Nötigen für die gesungenen Kinderlieder Gema zu zahlen.

  • da macht die gema aber a) nur inkasso für die vg musik oder welche auch immer. und b) kassieren sie mitnichten fürs singen, sondern bieten eine pauschale an, damit die notenblätter legal kopiert werden dürfen...ich bin ja wirklich kein freund der gema, aber da tut man ihnen unrecht. jeder miniraubkopierer wird verfolgt, aber die kindergärten und schulen dürfen illegale kopien machen?

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Schulen dürfen von Gesetzes wegen, Noten kopieren. Denn die sind von der Gema befreit sofern die Wiedergabe von Werken eine erzieherische Zweckbestimmung hat und nur einem bestimmten, abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich ist


    Und was die Gema macht ist ne riesengroße Sauerei.
    Es geht da nicht um Noten, sondern um das reine Singen.
    Ich kenne kein Kind das im Kindergarten komplexe Texte oder Notenfolgen lesen kann.


    Es wäre das gleiche als wenn Leute auf dem Oktoberfest laut gröhlend Sauflieder singen und da dann gleich von der Gema-Police abkassiert werden, oder in der Dusche oder gar wenn ich ein Lied im Bus pfeife....



    Zum Thema: Gema in Kindergärten

  • entschuldige, aber das ist schlicht falsch. und nur weil jede lokalredaktion auf diesen zug aufspringt, wirds dadurch nicht richtiger... die stuttgarter haben doch auch den richtigen ansatz, aber die überschrift ist grotesk falsch.


    nochmal: die gema macht für die vg musikedition als inkasso darauf aufmerksam, dass das kopieren bzw vervielfältigen von noten und texten und das auftreten damit rechtlich nicht erlaubt ist und bietet eine pauschale an, damit die kindergärten legal kopieren dürfen. mit den schulen gibts sowas schon, aber da kindergärten von vielen trägern geführt werden, gibts da noch keine einigung. die schulen haben über die bundesländer bereits verträge mit der vg geschlossen.


    niemand kann und will das singen verbieten, gerade nicht von gemeinfreien liedern. verboten ist aber nunmal nach dem gesetz das kopieren von gekauften und lizenzrechtlich geschützten noten. daher gibts mittlerweile übrigens mehrere initiativen, die kinderlieder neu setzen und unter freier lizenz veröffentlichen.


    also: die gema verbietet weder das singen, noch ist sie verantwortlich für die forderung. die steht nämlich erstens im gesetz und zweitens steckt die verwertungsgesellschaft musikedition dahinter, deren mitglieder verlage von liederbüchern und noten sind. und die berufen sich wie jeder hörspielproduzent darauf, dass ihre noten nicht illegal kopiert werden.


    hier noch der text an die kindergärten (der übrigens nichtmal von der gema kommt, aber wer will schon so kleinlich sein):


    Zitat

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Das mit den Noten ist mir klar, mir geht es um das reine Singen:


    Sat 1 Bericht


    Singe ich also im Bus oder sonst wo in der Öffentlichkeit dann kommt die Gema kassieren.


    Das kopieren der Noten von VG Musikedition ist nochmal was anderes, wobei das eigentlich ja noch verschärfter ist denn der Präsident ist zugleich Inhaber des größten Verlages für Print-Noten und Texte.
    Abgemahnt wurden die ersten Kindergärten, 3 Monate nachdem "Amtsantritt" bei der VG Musikedition.
    Rechtlich gesehen ist das ja auch OK, Moralisch ....


    Aber Kindern zu verbieten vor Ihren Eltern ein Lied zu singen ist unterste Schublade und das ist nicht Sache der VG Musikedition , das ist alleine auf dem Mist der Gema gewachsen.

  • dann musst du genauer sagen, was du meinst. der artikel aus der stuttgarter zeitung bezieht sich auf das kopieren der noten.


    den sat1 bericht kenne ich nicht, sehe ich mir vielleicht heute abend mal an.


    was ich nicht verstehe, ist, das hier mit zweierlei maß gemessen wird. kaum gehts um kinder, rennen alle an die front und brüllen skandal. die armen kinder. dass die kindergärten da quasi raubkopien der lieder verteilen, ist dabei auf einmal egal. gehts um ein hörspiel, ein musikalbum etc, stehen die gleich leute da und sind erneut aufrichtig empört, diesmal aber über die bösen raubkopierer (die im zweifel die sind, die 5 jahre vorher noch beim illegalen kopieren der liedtexte geholfen haben). und ums geld gehts es allen, die "raubkopierer" und filesharer abmahnen. und warum ist das eine nun moralisch verwerflich und das andere nicht?


    und ich wiederhole mich gerne, die meisten kinderlieder/weihnachtslieder sind gemeinfrei, da kann jeder singen wann und was er will. nur nicht, wenn man den liedtext dazu illegal hergestellt hat.


    edit: ich habe auch noch nirgendwo gelesen, dass die gema das singen verhindern will. da haben viele medien einiges missverstanden, inkl stern, welt ua. gibt es was konkretes dazu zu lesen, was nicht von sat1 erstellt wurde?


    edit 2: ich finde den begriff abmahnung vollkommen falsch, da die kindergärten nur auf die rechtliche lage hingewiesen wurden und ihnen der abschluss eines vertrages angeboten wurde. nebenbei gehts um 56 € für 500 kopien. und irgendwelche abmahnkosten sind in den schreiben auch nicht enthalten. aber es geht ja um die kinder...

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  • Zitat

    ich habe auch noch nirgendwo gelesen, dass die gema das singen verhindern will.


    Ne verhindern wollen die das auch nicht, die wollen ja abkassieren.


    Das normale singen im Kindergarten ist Gema gebührenfrei. Es wird als nicht öffentlicht, nichtgewerblich angesehen.
    Bei Veranstalten von Schulen und Kindergärten hat man aber bereits Öffentlichkeit und Gemapflicht.
    Auch wenn die Kleinen beim Stadtteilfest ein modernes Lied singen als kleine Vorführung, ist das gemapflichtig.


    Als anderes Beispiel:
    Dortmunder Verein muss für Kinderlied an GEMA zahlen


    Da stellt sich die Frage ob dann demnächst auch hier die Gema bei den Earvents kassieren kommt.

  • das sind doch alles äpfel und birnen. erst hast du geschrieben, die gema nötige kindergärten, für gesungene lieder zu zahlen. jetzt gehts auf einmal nur um öffentliche auftritte. dabei hat ein öffentlicher auftritt erstmal gar nix mit kindergärten zu tun. aber warum soll denn der kindergarten ein rechtsfreier raum sein. gelten da andere gesetze?


    und bei earvents kommt die gema, wenn der künstler/produzent bei der gema (freiwillig!!!) gemeldet ist, sonst wohl eher nicht.


    ich wiederhole aber noch mal meine frage: warum werden die urheberrechte/schutzrechte mal als störende begleiterscheinung angesehen und mal nicht. wenn hier im earvent etwas ohne genehmigung in voller länge gesendet wird, gibts doch auch ärger, und zwar zu recht. genauso, wenn zb ein hörspiel einfach kopiert und verbreitet wird. in beiden fällen wehren sich die rechteinhaber dagegen, dass ihre werke ohne genehmigung und vergütung kopiert und verbreitet werden. wo ist also der unterschied, der eine andere behandlung rechtfertigt?

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  • ich wiederhole aber noch mal meine frage: warum werden die urheberrechte/schutzrechte mal als störende begleiterscheinung angesehen und mal nicht. wenn hier im earvent etwas ohne genehmigung in voller länge gesendet wird, gibts doch auch ärger,


    Ganz einfach: Weil ein Hörspiel-Stream keine Beschützerinstinke im Menschen auslöst. Deshalb. :lol2:

  • Zitat

    wo ist also der unterschied, der eine andere behandlung rechtfertigt?


    Erkläre du mir dann bitte mal den Unterschied, warum für Schulen, Uni´s, Kirchen etc. es Sonderregelungen gibt, aber diese beim Kindergaten und der Kita nicht gelten?
    Selbst zwischen Kindergärten die kirchlich sind und anderen wird ja ein Unterschied gemacht.


    Als Schüler darf ich in meiner Präsentation für die Schule gemapflichtige Musik verwenden ohne dafür Abgaben leisten zu müssen.
    An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände (bestehend aus Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag) einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen hat. Dieser Pauschalvertrag gestattet die Musiknutzung in der Schule, sofern sie nicht durch § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG privilegiert ist. Somit kann der Schüler sein Lied in die Präsentation einfügen.
    Heißt ich zahle als Elternteil NICHTS.


    Singt der Chor der Kirche oder der Schule zu Weihnachten öffentlich in der Kirche oder der Schule, muss zuerstfestgestellt werden, um was für eine Veranstaltung es sich handelt. Nach § 52 UrhG, muss keine Vergütung an die GEMA gezahlt werden für Schul/Kirchen-Veranstaltungen unter folgende Voraussetzungen keine Gema gezahlt werden:
    - Die Veranstaltung darf keinem Erwerbszweck dienen.
    - Die Teilnehmer werden ohne Entgelt zugelassen.
    - Keiner der Musiker erhält eine Vergütung.
    - Die Veranstaltung ist nur einem beschränkten Kreis von Personen zugänglich. (Bis die Kirche Voll ist oder wie?)


    Sofern diese vier Voraussetzungen vorliegen, muss für die Veranstaltung „Weihnachtskonzert“ keine Abgabe an die GEMA entrichtet werden. Ursächlich dafür ist, dass im Urheberrechtsgesetz eine entsprechende Schrankenregelung enthalten ist (§ 52 UrhG).


    Sofern die vorgenannten Voraussetzungen - insbesondere der nicht bestimmt abgegrenzte Kreis von Personen - nicht vorliegen, wäre die Vergütung auf Grundlage des Pauschalvertrages zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (bestehend aus Deutsche Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag) zu entrichten.
    Als Elternteil zahle ich NICHTS


    Warum soll ich dann höhere Beiträge zahlen wenn mein Kind im Kindergarten Lieder von den Eltern singt?
    Es ist eh ein Witz das alle von einer Bildungsoffensive reden, aber da wo alles anfängt, im Kindergarten oder der Kita, da dürfen die Eltern alles selber zahlen.
    In dem Kindergarten in den unsere Tochter geht, sind sogar Arbeitsstunden Pflicht, da alle Eltern selber die Träger des KiGa sind.


    Selbst für ein Radio/Fernseher muss die Schule weder GEZ noch Gema zahlen, ein Kindergarten aber schon.


    Der nächste Punkt ist das man bereits Abgaben für Scanner, Faxgeräte, Drucker und Kopierer, für CD-, DVD- und Blue-Ray-Rohlinge und die passenden Brenner bezahlt.
    Sprich man zahlt für jede Kopie die gemacht wird, egal ob Audio-Video oder Print 2-3 mal Gebühren.


    Ich nenne das Abzocke.


    Sprich selbst für eine legale Privatkopie eines Tonträgers incl. Cover, fürs Auto, zahle ich:
    -Gema für den Originaldatenträger
    -Abgaben für den Brenner
    -Abgaben für den Rohling
    -Abgaben für das Multifunktionsgerät (Scanner/Drucker)
    -GEZ fürs Autoradio (bei Privatpersonen ist das incl. der Gesamt-GEZ)


    Und dann erklär mir mal bitte warum das nur für deutsche Kindergärten gilt, aber ein russicher Kindergarten in Berlin, sich daran nicht schert. Nur weil es Russische Texte sind, die da kopiert werden, an denen Sikorski eh nix verdienen kann?

  • so kommen wir auf keinen grünen zweig, wenn du jedesmal ein anderes fass aufmachst und meinen fragen ausweichst.


    wieso darf ein kindergarten § 53 UrhG missachten, andere aber nicht? die schulen haben eine genehmigung durch vertrag, die kindergärten nicht. woran das liegt, ist doch zunächst mal egal, es ist schlicht fakt. im prinzip geht es doch ganz einfach um die frage, ob man gegen das urheberrecht verstößt oder nicht, sei es durch filesharing, raubkopieren oder notenkopieren. die interessenlage des rechteinhabers ist immer gleich.


    wie du geschrieben hat, besteht ein pauschalvertrag für zb schulen, den es für kindergärten eben nicht gibt. daran wird aber wohl gearbeitet. solange ist es schlicht so, dass die kindergärten keine kopien ohne genehmigung fertigen dürfen bzw. für öffentliche auftritte uu gebühren zahlen müssen so wie jeder andere auch, der gema-pflichtige musik öffentlich aufführt.


    die frage, ob das abzocke ist, steht doch auf einem ganz anderen blatt. es ist derzeit die gesetzeslage. jeder rechteinhaber darf doch die sein verwertungsrecht ausüben innerhalb der gesetze.


    und was glaubst du, wer die pauschalverträge zahlt? am ende natürlich der steuerzahler. und ob das abendland untergeht, weil ein kindergarten jährlich 56 € zahlen muss, weiß ich nicht so recht.


    und nebenbei: ob ich das alles gutheiße, steht auf einem anderen blatt und ist nicht entscheidend...

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  • Zitat

    die schulen haben eine genehmigung durch vertrag


    Ja einen Staatsvertrag, genau wie Unis und andere Lehrinstitute, daher sollten Kindergärten ganz einfach da mit eingegliedert werden und nicht der Abmahnwilkür der Gema und Konsorten ausgeliefert werden.


    Da hat der Gesetzgeber schlicht weg gepennt. Und wohl auch komisch das die Sache erst hochgekocht ist nachdem Sikorski Präsident der VG Musikedition.
    Der hat einfach eine Gesetzeslücke gefunden und für seine Zwecke ausgenutzt.


    Zitat

    und was glaubst du, wer die pauschalverträge zahlt? am ende natürlich der steuerzahler.


    Ja, aber dann kann ein Kindergarten das machen was er soll, Kinder zu betreuen und nicht Listen führen wer wann was und wieviel kopiert hat.



    Und zum Thema: Die Frage ob das Kopieren von Noten (egal ob abgeschrieben oder vom Original) verboten ist, sollte wohl geklärt sein, oder?

  • ich glaube, wir drehen uns im kreis. unabhängig von deiner persönlichen meinung dürfen derzeit kindergärten eben nicht so viel wie schulen, unis etc. darauf können wir uns einigen.


    nur: es gibt keinen abmahnwahn bzw. mir ist kein abgemahnter kindergarten bekannt. es gibt nur ein schreiben der vg.


    und was ärgert dich jetzt mehr: die problematik der öffentlichen aufführung gemapflichtiger musik oder das nicht genehmigte kopieren von noten? im ersten fall gibt es einen rechteinhaber, der sein gesetzlich verankertes recht zur verwertung von der gema durchsetzen lässt. im zweiten fall verweist die gema im namen einer anderen vg auf die bestehende lage des urheberrechts, wonach noten nicht kopiert werden dürfen. beides im rahmen der gesetze und beides ganz alltäglich. ich wiederhole mich, kein gewerblicher hörspielmacher wird auf sein verwertungsrecht verzichten oder freut sich über illegale kopien seines werkes. nur weil dir der herr der vg (wahrscheinlich zu recht) unsympathisch ist, ändert das aber nichts an der sache.


    dass das urheberrecht in der heutigen zeit nicht mehr auf dem aktuellsten stand ist, ist was anderes. dass man als klavierspieler noten nicht kopieren darf, um nicht umblättern zu müssen auch. aber das hat weder mit einer angeblichen gemagebühr fürs singen von liedern noch mit dem derzeit illegalen kopieren von notenblättern durch kindergärten zu tun. da wird sehr viel etwas hysterisch in die runde geworfen, was einfach nicht stimmt

    The gods have never bothered much about judging the souls of the dead, and so people only go to hell if that's where they believe, in their deepest heart, that they deserve to go. Which they won't do if they don't know about it. This explains why it is so important to shoot missionaries on sight.

  • Zitat

    mir ist kein abgemahnter kindergarten bekannt.


    Schau das Viedo an was ich verlinkt habe.
    Mir geht es darum das ich in der Öffentlichkeit unbekümmert ein Lied singen möchte, ohne das man Angst haben muss abgemahnt zu werden.
    Es geht mir dabei nicht um professionelle Auftritte, sondern um Kinder die Ihren Eltern ein Lied vorsingen.


    Und das es den Abmahnwahn gibt, das ist halt Fakt. Auch wenn es gerne bestritten wird.
    Und es springen immer mehr auf diese "Geldmaschine" auf.